MPU- / PMU-Beratung: |
UNSERE MEINUNG ZU ...
In dieser Rubrik erwarten Sie Stellungnahmen
und Leserbriefe von BASIS 98 sowie Presseartikel über
unsere Arbeit.

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Die MPU als präventive Maßnahme und als
Millionengeschäft
Deutschland weist weltweit eine der größten
Verkehrsdichten auf. Nur folgerichtig muss es bei uns
mehr als in anderen Ländern Bemühungen geben, Verkehrsunfälle
zu vermeiden. Als einer unter vielen Wegen (manche Wege
werden jedoch aus politischen Gründen nicht beschritten)
wird in Deutschland versucht, Kraftfahrer mit einer erhöhten
Unfallwahrscheinlichkeit vom Straßenverkehr fernzuhalten.
Eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit wird aus bereits
begangenen (Verkehrs-) delikten (z.B. Alkohol im Straßenverkehr
mit einer bestimmten BAK, Häufungen von Straßenverkehrsverstößen,
Fahren unter Einfluss illegaler Drogen) abgeleitet. Da
man sich in der Verkehrspsychologie jedoch von anfänglichen
Konzepten einer Kraftfahreignung im Sinne einer stabil
vorhandenen oder eben nicht vorhandenen Persönlichkeitseigenschaft
(z.B. Unfäller-Persönlichkeit mit unveränderlicher Unfallneigung)
weg entwickelte und heute von Kraftfahreignung als einer
Eigenschaftsdimension ausgeht, die sich im Laufe eines
Lebens ändern kann, kommt ein Fahrerlaubnisentzug auf
Lebenszeit nur noch in Ausnahmefällen in Betracht. In
der Regel kann jeder, der sich zu einem Zeitpunkt seines
Lebens als (anzunehmenderweise) ungeeignet erwiesen hat,
seine Kraftfahreignung nach einer gewissen Zeitspanne
mittels einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
überprüfen lassen.
Die grundlegende Idee einer MPU ist also, dem auffällig
gewordenen Kraftfahrer die Möglichkeit zu geben nachzuweisen,
dass die statistisch anzunehmende hohe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit
im jeweiligen Fall nicht oder nicht mehr besteht. Damit
stellt die MPU grundsätzlich einen Weg dar, die Interessen
der Gesellschaft (Sicherheit im Straßenverkehr) und die
Interessen der auffällig gewordenen Kraftfahrer (Wiedererhalt
der Fahrerlaubnis) zusammenzuführen.
Dennoch ist die MPU als Instrument zur Erhöhung
der Straßenverkehrssicherheit nicht nur unter Betroffenen
umstritten.
Ein Grund dafür ist sicherlich in dem Umstand
zu sehen, dass sich die MPU zu einem Geschäftsbereich
mit Umsätzen in dreistelliger Millionenhöhe entwickelt
hat. Bei derartigen Umsatzmöglichkeiten sind Fehlentwicklungen
durch Begehrlichkeiten kaum auszuschließen. Kritik an
der Marktpolitik des Fast-Monopolisten TÜV (und seiner
Tochterfirmen) wird heute vor allem aus Fachkreisen fast
ebenso häufig geäußert wie Kritik an der Qualität dieser
Untersuchung.
Dennoch halten wir fest: Wir unterstützen
im Grundansatz den gesellschaftlichen Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden
und Begutachtungsstellen für Fahreignung, nur geeignete
Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.
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Die MPU als ergänzende Strafmaßnahme
Daher bedauern wir, dass die MPU im Betäubungsmittelbereich
zunehmend als punitives (strafendes) Instrument (was sie
eigentlich nicht sein sollte und auch prinzipiell nicht
ist) eingesetzt wird. In einigen Teilbereichen beruht
u.E. die durch die Fahrerlaubnisverordnung geregelte Möglichkeit
zur Anordnung einer MPU eher auf politischen Überlegungen
denn auf verkehrspsychologischen / -medizinischen Erkenntnissen.
Damit verliert die MPU insgesamt an Glaubwürdigkeit und
Akzeptanz, was nicht zuletzt Betroffenen erschwert, sich
von Strafrechtslogik freizumachen und die erforderliche
/ geforderte Kooperationsbereitschaft aufzubringen.
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Das Beratungsgespräch beim TÜV - Informationen
im Wert von 175,- DM?
TÜV-Begutachtungsstellen bieten Betroffenen
neben den kostenlosen Informationsabenden"
auch sogenannte Beratungsgespräche an. Da diese Beratungsgespräche
von einigen Fahrerlaubnisbehörden standardmäßig direkt
empfohlen werden sowie häufig negativen Gutachten als
Empfehlung angehängt werden, haben viele unserer Klienten
bereits vor Kontaktaufnahme zu uns Erfahrung mit diesen
Beratungsgesprächen.
Zufrieden hat sich mit dieser Dienstleistung bislang kaum
einer unserer Klienten gezeigt. Meist wurde z.T. vernichtende
Kritik geäußert. Kritik, die sich in allen Fällen auf
den geringen Informationsgehalt dieser Beratung und damit
auf das miserable Preis-Leistungs-Verhältnis bezog. Darüberhinaus
hörten wir wiederholt Klagen über
- vor Ablauf der vereinbarten Zeit abgebrochene Beratungsgespräche
(bei voller Berechnung)
- massive Werbung für Modelle der TÜVs bzw. deren Tochterfirmen
/ pauschale Abwertungen anderer Beratungsmodelle
- abwertende Behandlung der Betroffenen.
Aus diesen Gründen können wir diese Dienstleistung
nicht empfehlen.
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Mangelnde Transparenz der Begutachtungssituation
Aus folgenden Überlegungen heraus befürworten
wir, Betroffenen einen deutlich höheren Grad an Aufklärung
über die MPU zukommen zu lassen, als es momentan von Begutachtungsstellen
für Fahreignung (sowohl auf kostenlosen Informationsabenden
als auch im kostenpflichtigen Beratungsgespräch oder auch
Kursen im Vorfeld einer MPU, wie z.B. Modell Freyung)
praktiziert wird:
- Eine anstehende MPU erzeugt bei den Betroffenen
u.a. auch Angst. Angst kann durch Aufklärung reduziert
werden. ABER: Eine angstreduzierende Aufklärung der
Betroffenen findet trotz gegenteiliger Beteuerungen
seitens der Begutachtungsstellen für Fahreignung nicht
in ausreichendem Maße statt.
- Das nötige Ausmaß an Kooperationsbereitschaft seitens
des Klienten können Gutachter unserer Erfahrung nach
nicht in allen Fällen in der Begutachtungssituation
herstellen. Zu tief sitzen weit verbreitete Mythen
und falsche Vorstellungen über die MPU. Der Gutachter
wird landläufig als der natürliche Feind"
der Kraftfahrer wahrgenommen.
Die Gutachtenqualität kann von einer frühzeitigen
sachlichen Aufklärung über die MPU enorm profitieren.
-
Erwachsenengerechte Aufklärung bezüglich
Sinnhaftigkeit und Vorgehen in der MPU kann unserer
Überzeugung und Erfahrung nach nicht nur angstreduzierend
wirken, sondern auch verhaltensmodifizierende Gedanken
anregen.
Aufklärung birgt in diesem Kontext tatsächlich
die Gefahr von Informationsmissbrauch (Optimierung einer
Lügestrategie"). Dies legitimiert jedoch unserer
Meinung nach nicht die bewusste Vorenthaltung von Informationen.
Psychologisches Fachwissen darf kein Geheimwissen sein.
Ein psychodiagnostisches Verfahren, welches u.a. auch
durch die Unkenntnis der zu Untersuchenden in der bestehenden
Form aufrechterhalten wird, hat zweifellos qualitative
Mängel.
Die Aufklärung über den Sinn einer denkbaren Frage beinhaltet
nicht automatisch auch die Empfehlung einer vermeintlichen
Ideal-Antwort".
Auffälligerweise hören wir wiederholt von
Klienten, sie wären zu Beginn des psychologischen Gesprächs
mit der Frage konfrontiert worden, ob sie denn wüssten,
was der Zweck des nun folgenden Gesprächs sei". Man
muss sich fragen, aus welchem Grund diese Frage gestellt
wird:
Sollte sich an diese Frage eine kurze Aufklärung über
eben diesen Gesprächszweck anschließen, so erscheint diese
Frage ziemlich überflüssig. Eine derartige Aufklärung
kann man als Gutachter wohl kaum demjenigen verwehren,
der diese Frage mit ja" beantwortet.
Sollte diese Frage aus differentialdiagnostischen Gründen
gestellt werden, so muss in Frage gestellt werden, ob
man aus der sicher häufig gegebenen Antwort Ich
will meinen Führerschein wiederhaben" schon Rückschlüsse
auf mangelnde Einsicht des Klienten ziehen darf. Oder
wird hier tatsächlich die Top-Antwort" Ich
möchte mit Ihrer Hilfe die berechtigten Zweifel an meiner
Fahreignung ausräumen" erwartet?
Tatsache ist: Diese Frage verwirrt auch aufgeklärte und
einsichtige" Klienten. Über den Sinn und Zweck
dieser Frage sollte intensiv nachgedacht werden.
Wir wissen von zahlreichen Gutachtern, die
sich in der Begutachtungssituation auf verschiedenen Ebenen
darum bemühen, Klienten von der Notwendigkeit einer Kooperation
zu überzeugen und ihnen dies auch zu erleichtern. Trotzdem
kommen noch zu viele negative Gutachten dadurch zustande,
dass Klienten, die die Voraussetzungen für ein positives
Gutachten längst erfüllt hätten, sich in der Begutachtungssituation
aufgrund mangelnder Aufklärung passiv / verschlossen /
im Sinne einer Strafrechtslogik verhalten. Aufklärung,
die die Kooperationsbereitschaft seitens der Klienten
erhöhen soll, sollte u.E. (lange) vor einer MPU und nicht
erst im psychologischen Gespräch erfolgen.
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Aufklärung über den frühesten Zeitpunkt
für eine MPU
Leider erleben wir immer wieder, dass sowohl
Betroffene, die eine erste MPU wegen Alkohol am Steuer
bevorstehen haben als auch diejenigen, die bereits einmal
negativ begutachtet wurden, von uns zum ersten Mal hören,
dass von alkoholauffälligen Kraftfahrer eine Erprobungszeit"
des geänderten Verhaltens von in der Regel einem Jahr
(Kroj 1995, Gutachten Kraftfahreignung) gefordert wird.
Es ist nicht einsichtig, warum dieser Umstand Betroffenen
nicht früher bekannt gemacht wird. Für Betroffene bedeutet
dies:
- Eine MPU vor Ablauf mindestens eines Jahres nach
Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer ist meist
erfolglos. Dies gilt in besonderem Maße für Kraftfahrer,
die mit über 2 Promille auffällig geworden sind.
- Der erfolgreiche Kampf um eine Verkürzung der Sperrfrist
ist daher oft nur ein Scheinsieg.
- Die häufig festzustellende Frustration, die finanzielle
und psychische Belastung einer MPU vergeblich ertragen
zu haben, ist für Betroffene eine unnötige Zumutung.
Diese Frustration muss als vermeidbarer Hemmschuh
auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
und Stabilisierung der Verhaltensänderung angesehen
werden!
Aufklärung tut Not!
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Leserbriefe von BASIS 98
Zum Artikel Polizei kredenzt eigenen
Wein. Hohe Schwarzmarktpreise" sind jetzt schon
sicher" erschienen im Fränkischen Tag vom 28.August
1999:
Polizei kredenzt eigenen Wein
Hohe Schwarzmarktpreise" sind jetzt schon sicher
DARMSTADT. Er ist filigran, mit
leichtem Pfirsicharoma - und sündhaft teuer: Bei
einer öffentlichen Verkostung ist am Donnerstag
in Darmstadt der Jungfern-Weinjahrgang aus Deutschlands
erstem Polizei- Weinberg kredenzt worden.
Die Trauben der Rebsorte Weißer Burgunder waren
im vergangenen Herbst auf einer 100 Quadratmeter
kleinen Parzelle an der Rückfront der wuchtigen
Polizei-Einsatzzentrale gereift. Kurz vor der
99er Lese schien Polizeipräsident Rudolf Kilb
nun die Zeit reif für das medienwirksame Entkorken
der ersten Flasche Spezialprävention 1998".
Hohe Schwarzmarktpreise" sind dem Polizei-Gewächs
schon jetzt sicher. Im ersten Erntejahr reichte
die Lese nämlich gerade mal für 82 Flaschen. Die
sollen nach Angaben des Darmstädter Polizeichefs
in erster Linie engagierten Helfern und Sponsoren
der Polizei als Dankeschön überreicht werden.
Sammler müssen pro Flasche rund 500 Mark auf die
Theke blättern - Geld, das in die Kasse der Hessischen
Polizeistiftung und des Darmstädter Fördervereins
Drogenhilfe fließen soll, versichert Polizeipräsident
Kilb. Aber selbst für geleerte Flaschen werden
schon jetzt hohe Summen geboten. |
Wegen der Insellage
des Weinbergs zwischen den Weinbaugebieten Bergstraße
und Rheinhessen blieben freilich auch dem in die
Winzerrolle geschlüpften Polizeichef behördliche
Hürden nicht erspart. Erst nachdem das Weinbauamt
Eltville grünes Licht gegeben hatte, konnten Pensionäre
unter fachlicher Beratung im Juli 1995 mit der
Anlage der neun Rebenreihen an der aufgeschütteten
Flanke einer Müllsammelstelle beginnen. Betreut
werden die Reben von einem pensionierten Beamten
der Einsatzzentrale.
Mit der Qualität des 98er Gewächses mit dem Polizeistern
auf dem Etikett ist der Weinliebhaber Kilb freilich
noch nicht ganz zufrieden. Wir haben den
98er Wein einfach zu früh geerntet". Dieses
Jahr will der Polizeichef mit der Weinlese etwas
länger warten. Der 98er Spezialprävention"
brachte gerade mal 78 Grad auf die Oechslewaage
- genug für einen Alkoholgehalt von elf Prozent.
Vorwürfe, hier würden Drogenfahnder zu Drogenproduzenten"
kontert Kilb umgehend: Wein hat etwas mit
Harmonie zu tun. Und Autofahrer, die mit hohen
Promillewerten erwischt werden, sind selten Weintrinker",
führt der Polizeichef ins Feld. |
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Am Samstag den 04. September 1999 erschien
folgender Leserbrief im Fränkischen Tag:
In vino veritas
Zum Artikel Polizei kredenzt
eigenen Wein" (Fränkischer Tag vom 28.08.1999):
Polizeipräsident Kilb entgegnet Kritik an Weinherstellung
und -verkauf durch die Polizei folgendermaßen:
Wein hat etwas mit Harmonie zu tun. Und
Autofahrer, die mit hohen Promillewerten erwischt
werden, sind selten Weintrinker."
Die zweifellos auch entspannende Wirkung von Alkohol
als Legitimation für den Abschied von polizeilicher
sozialer Verantwortung heranzuziehen, hat etwas
Bestechendes. Zudem ist die Aussage, Kraftfahrer
mit hohen Promillewerten seien selten Weintrinker,
ebenso irrelevant wie fragwürdig.
Wir meinen: Logik hat etwas mit Verstand zu tun.
In vino veritas, Herr Kilb!
Martin Berger (Dipl.-Psych.)
Rigobert Moosmayer (Dipl.-Psych.)
Obstmarkt 8
96047 Bamberg
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Im folgenden lesen Sie einen Leserbrief
zum Artikel Zwangslage" in der AUTO/Straßenverkehr"
vom 10. Mai 2000, der teilweise in der Ausgabe 12/00 dieser
Zeitschrift veröffentlicht wurde:
Wichtig ist auch die Trinkdauer:
| In ihrem prinzipiell sehr sachlich
und informativ gehaltenen Artikel kommt unter
anderem auch zur Sprache, dass die bei alkoholauffälligen
Kraftfahrern festzustellenden Verdrängungsmechanismen
auch dadurch zu demaskieren seien, dass beispielsweise
ein 85 kg - Mann eine Flasche Korn (=700 ml?)
konsumieren müsste, um auf 1, 6 zu kommen.
Eine Nachrechnung dieser Behauptung auf der Grundlage
der sogenannten Widmark-Formel unter |
Berücksichtigung einer
Leberabbaurate von 0,15 , eines Reduktionsfaktors
von 0,7 für Männer und eines für Schnaps typischen
Resorptionsdefizits von 10 % (was rein rechnerisch
die für die Erreichung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration
notwendige Trinkmenge erhöht), exemplarisch für
30%igen und 40%igen Korn in Abhängigkeit von verschiedenen
Trinkzeiten zu folgenden Ergebnissen: |
| Trinkdauer |
Korn mit 30 Vol.% Alkohol |
Korn mit 40 Vol.% Alkohol
|
| auf ex |
440,74 ml |
330,55 ml |
| 1 Stunde |
482,06 ml |
361,55 ml |
| 2 Stunden |
523,38 ml |
392,53 ml |
| 3 Stunden |
564,67 ml |
423,52 ml |
| 4 Stunden |
606,02 ml |
454,51 ml |
| 5 Stunden |
647,34 ml |
485,5 ml |
| 6 Stunden |
688,57 ml |
516,49 ml |
| 7 Stunden |
729,98 ml |
547,48 ml |
| 8 Stunden |
-- |
578,47 ml |
| 9 Stunden |
-- |
609,46 ml |
| 10 Stunden |
-- |
640,45 ml |
| 11 Stunden |
-- |
671,44 ml |
| 12 Stunden |
-- |
702,43 ml |
Wie aus dieser Tabelle zu entnehmen
ist, so ist die in Ihrem Artikel getroffene Aussage
nur dann zutreffend, wenn man eine Trinkzeit von
ca. 7 - 12 Stunden zugrundelegt. Dementsprechend
sind Faustregeln bezüglich der Entstehung von
Blutalkohol- konzentrationen , wie sie auch nur
allzu gern auch von Fachleuten gemacht werden,
prinzipiell ohne Berücksichtigung des Zeitfaktors
wertlos, wenn nicht gar realitätsverzerrend.
Selbstverständlich ist auch unserer Meinung nach
Alkohol im Straßenverkehr gefährlich. Selbstverständlich
haben Kraftfahrer mit hohen Promillezahlen akuten
Bedarf, über ihren Alkoholkonsum prinzipiell nachzudenken.
Diese Notwendigkeit mit der Angabe irreal hoher
Trinkmengen zu unterstreichen, liegt zwar im Trend
mancher in der Begutachtung tätigen Kollegen,
ist aber letztendlich nichts als moralisierende
Übertreibung. |
Wenn man zudem bedenkt,
wie viele Kraftfahrer sich angesichts solch hoher
Trinkmengenangaben möglicherweise in falscher
Sicherheit wähnen, was ihren Alkoholkonsum betrifft,
wird die Gefährlichkeit und Kontraproduktivität
solcher Feststellungen besonders deutlich. Durch
solche Angaben werden Verdrängungsmechanismen
nicht entlarvt, sondern gefördert.
BASIS 98
Verkehrspsychologische Dienstleistungen
Dipl.-Psych. Martin Berger
Dipl.-Psych. Rigobert Moosmayer
Obstmarkt 8
96047 Bamberg
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