Vor welchen
Angeboten sollte ich mich schützen?
Auf dem Sektor der MPU-"Vorbereitung"
haben sich leider auch zahlreiche
Anbieter breitgemacht, die mit
zweifelhaften Geschäftsmethoden und
bewusst falschen Versprechungen (Garantien
etc.) den MPU-Betroffenen hohe Summen aus
der Tasche ziehen.
Die Beratung durch eine/n Diplom-Psychologin/en
ist sicher immer mit (prinzipiell nicht
eingeplanten) Kosten verbunden. Und
sicher ist eine MPU nur in den
allerseltensten Fällen ohne fachkundige
Beratung zu bewältigen. Doch sollte man
vor Inanspruchnahme einer solchen
Beratung prüfen, was man für sein Geld
bekommt (und was nicht). Die unten
stehende Liste soll Ihnen einen ersten Überblick
verschaffen, woran Sie "schwarze
Schafe" schon im Vorfeld erkennen können.
Wenn Sie kompetenten Rat benötigen,
ob und welche Maßnahmen für Ihre
Situation geeignet sind, nehmen Sie
Kontakt auf zu: BAF - Beratung und Aufklärung
bei Führerscheinproblemen e.V.
Mit der folgenden Auflistung soll
keine künstliche Aufwertung unserer
Dienstleistung verbunden sein. Uns liegt
es fern, seriöse Kollegen und
Kolleginnen zu diffamieren. Vielmehr
halten wir es aufgrund der
Undurchsichtigkeit des Marktes und des
hohen "Grau-Anteils" desselben
an der Zeit, mittels einer solchen
Auflistung "Abzocker" und
selbsternannte Fachleute zu entlarven.
Folgende "Sicherheitsmerkmale"
möchten wir bereits vorab an dieser
Stelle erwähnen:
1. Diplom-Psychologe(in)
- Diese Qualifikation
stellt sicher, dass Ihr(e) Berater(in)
zumindest die gleichen
Ausbildungsgrundvoraussetzungen hat wie
Ihr(e) zukünftige psychologische(r)MPU-Gutachter(in).
Zudem sollte eine gewisse Spezialisierung
auf das Problemfeld der
Verkehrspsychologie/MPU erkennbar sein.
Auch machen wir an dieser
Stelle darauf aufmerksam, dass die
Berufsbezeichnung "Psychologe(in)"
nur von Diplom-PsychologInnen geführt
werden darf.
2. Mitgliedschaft im
Bundesverband Niedergelassener
Verkehrspsychologen (BNV)
- Diese Mitgliedschaft
stellt eine Spezialisierung auf das
Problemfeld der Verkehrspsychologie/MPU
sicher.
3. Fachpsychologe(in) für
Verkehrspsychologie
- Dieser Titel sagt etwas
aus über die Berufserfahrung/Zusatzqualifikation
auf diesem Gebiet (ein Teil der
KollegInnnen hat diesen Titel über eine
Übergangsregelung, ein anderer Teil über
das Ablegen eines Curriculums erworben).
4. Verkehrspsychologischer
Berater nach § 4 StVG
- Dieser Titel sagt etwas
aus über die Berechtigung zur Beratung
im Hinblick auf Punkteabbau.
Sollten Sie andere
Angebote prüfen wollen, empfehlen wir
Ihnen die folgende "Check-Liste":
Sie erkennen unseriöse
Angebote u.a. an folgenden Merkmalen:
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Mangelnde Qualifikation
Die Entscheidung über ein positives
Gutachten fällt im Wesentlichen im
psychologischen Teil der Untersuchung.
Deshalb bedarf es der Aufklärung durch
Fachleute mit entsprechender Ausbildung.
Dies ist in erster Linie von Diplom-Psychologen
zu erwarten.
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Unklarheit (vor allem über die
beratenden Personen)
Vor allem im Internet sind immer
wieder Angebote anzutreffen, deren
Urheber nicht eindeutig zu identifizieren
sind. Wer seine Berufsbezeichnung, Namen,
Institution oder Adresse nicht nennt, hat
höchstwahrscheinlich Gründe dafür.
Da die folgenden Berufsbezeichnungen
prinzipiell oft verwechselt werden, sei
an dieser Stelle auch darauf hingewiesen,
welche Qualifikation sich jeweils hinter
welcher Berufsbezeichnung verbirgt:
| Berufsbezeichnung |
Qualifikation |
| Psychiater |
Facharzt
für Psychiatrie |
| Psychologischer
Psychotherapeut |
Diplom-Psychologe
mit staatlich geregelter
therapeutischer Zusatzausbildung |
| Diplom-Psychologe* |
Berufspsychologe
mit staatlich anerkannter
wissenschaftlicher Ausbildung (Universitätsabschluß)* |
Psychotherapie
(nach Heilpraktikergesetz (HPG))*,
Psychologischer Berater (nach HPG) |
Diese
Berufsbezeichnungen darf jeder führen,
der eine Prüfung der örtlichen
Gesundheitsbehörde abgelegt hat.
Diplom-Psychologen können durch
Ihre Ausbildung den Titel "Fachtherapeut
für Psychotherapie (HPG,
Heilpraktikergesetz)" auch
ohne weitere Prüfung beantragen.* |
Verkehrstherapeut,
Lebensberater |
Diese
"Titel" sagen nichts über
die Qualifikation einer Person
aus. |
(Die mit *
gekennzeichneten Felder beschreiben
unsere Qualifikation.)
Hinweis: Im
Falle eines Therapie-Bedarfs
empfehlen wir Ihnen, sich an einen
Diplom-Psychologen / eine Diplom-Psychologin
mit psychotherapeutischer
Zusatzausbildung zu wenden (Psychologische(r)
Psychoptherapeut/in).
Sollten Sie alkoholkrank
sein und eine stationäre oder auch
ambulante Alkohollangzeittherapie (i.d.R.
4-6 Monate) benötigen, nehmen Sie
Kontakt zur nächsten
Suchtberatungsstelle oder Ihrem Hausarzt
auf, um eine Kostenübernahme der
Krankenkasse zu erwirken.
Verkehrstherapien zahlen
Krankenkassen nicht - auch im Falle von
Alkoholabhängigkeit!
Tipp: Nehmen
Sie Abstand von Angeboten, von denen
Sie nicht genau wissen, wer oder was
Sie erwartet!
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Angabe von sehr hohen
MPU-Durchfallquoten
Die Quoten bei der MPU
mit dem Begutachtungsanlaß "Verkehrszuwiderhandlung(en)
unter Alkoholeinfluß" liegen bei
- ca. 30% positiver Gutachten
- ca. 22% negativer Gutachten mit
Kurszuweisung
- ca. 48% negativer Gutachten
Anbieter, die von
deutlich höheren Quoten negativer
Gutachten sprechen, wollen (aus eigenem
geschäftlichem Interesse) Ihre Angst vor
der MPU vergrößern.
Die oft verlautbarte
"Durchfallquote" von 70% ergibt
sich aus der -falschen- Logik, dass 30%
positiver Gutachten 70% negativer gegenüberstünden.
Die sich oft an diese -bewusst- falsche
Logik anschließende Äußerung, 90%
aller alkoholauffälligen Kraftfahrer mit
über 2,0 Promille würden beim ersten
Anlauf negativ begutachtet, ist schlicht
und ergreifend Panikmache. Im Jahr 1997
erhielten etwa 50% dieser Personengruppe
negative Gutachten.
Tatsache ist jedoch: Ihre
persönliche Wahrscheinlichkeit, (beim
ersten, zweiten, dritten... Anlauf) durch
die MPU zu kommen, hängt ausschließlich
von Ihrer Vorbereitung ab und nicht von
allgemeinen Durchfallquoten.
Und: Auch beim zweiten,
dritten oder gar vierten Anlauf
verbessern sich Ihre Chancen nicht
automatisch.
Tipp: Lassen
Sie sich fachkundig beraten!
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Aggressionsfördernde
Werbung
Bei aller gegebenen
Kritik (siehe "unsere Meinung zu..."
) sind Formulierungen, die die Aggression
gegen Begutachtungsstellen fördern,
ebenso nur dazu gedacht, auf sachlich
inkompetente Weise die Notwendigkeit der
eigenen Dienstleistung zu unterstreichen.
Tatsache ist, dass es
nichts mit der Realität zu tun hat, wenn
z.B. behauptet wird, dass
- MPU- Gutachter jeden alkoholauffälligen
Kraftfahrer grundsätzlich als
Alkoholiker einstufen.
- die erste Begutachtung
automatisch -sozusagen als
Denkzettel- negativ wird.
- ein negatives MPU-Gutachten über
einen alkoholauffälligen
Kraftfahrer mit der Diagnose
"Alkoholabhängigkeit"
gleich zu setzen ist.
Es sollte vielmehr Teil
einer jeden seriösen MPU-Beratung sein,
Sie über den Begriff der sogenannten
"Entlastungsdiagnostik" aufzuklären.
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Fiktive Kontakte und Referenzen
Lassen Sie sich nicht beeindrucken von
der "Zusammenarbeit mit (irgendwelchen)
Gutachtenstellen, Rechtsanwälten etc".
Wer mit anderen Fachleuten in Verbindung
steht, kann diese auch exakt benennen.
Ebenso sind Aussagen von "zufriedenen
Kunden" für Sie nicht nachprüfbar.
In diesem Zusammenhang: Diplom-Psychologen
unterliegen der Schweigepflicht nach §
203 StGB. Damit verbietet sich für
unseren Berufsstand die aktive Werbung
mit zufriedenen Klienten aus gesetzlichen
ebenso wie aus berufsethischen Gründen.
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Hohe Erfolgsquoten
Vorsichtig sollten Sie bei der Angabe
hoher Erfolgsquoten sein. Diese Zahlen
sind für Sie letztendlich nicht überprüfbar
und müssen daher auch nicht unbedingt
stimmen.
Tatsache ist, daß sich Ihre persönliche
Erfolgswahrscheinlichkeit weder nach
allgemeinen Statistiken noch nach "Erfolgsquoten"
gleich welcher Institution richtet.
Vielmehr hängen Ihre persönlichen
Chancen bei der MPU allein davon ab, ob
Sie durch Ihre Auseinandersetzung die
Voraussetzung für ein positives
Gutachten geschaffen haben.
Obwohl wir die Auffassung vertreten,
dass Verkehrspsychologen nicht mit
Erfolgsquoten werben sollten, ist eine
solche Angabe allein noch kein Hinweis
auf mangelnde Seriosität. Das heißt: Es
gibt sowohl unseriöse als auch seriöse
Anbieter, die solche Angaben machen.
Tipp: Überprüfen Sie, ob
die gesamte Darstellung in dem
entsprechenden Angebot (siehe die
anderen Kriterien in dieser
Auflistung) eine hohe Erfolgsquote möglich
erscheinen läßt!
Unter folgendem Link finden Sie ein
Beispiel dafür, wie wenig aussagekräftig
die Angabe hoher Erfolgsquoten sein kann
(auch unabhängig von der prinzipiellen
Seriosität :-))
www.jurathek.de-forum-viewtopic.php-topic=192&forum=2&3
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Dürftige Informationen
Das Wecken Ihrer Neugier durch wenig
Information ist auch eine beliebte
Spielart unseriöser Werbung auf diesem
Gebiet. Seriöse Angebote zeichnen sich
stets durch hohe Transparenz und die Möglichkeit
zur Nachfrage aus.
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Die genauen Kosten der Beratung
werden Ihnen nicht vorab mitgeteilt, müssen
erst "anhand Ihres Bedarfs"
ermittelt werden.
Natürlich ist oft eine genaue
Bestimmung der notwendigen
Beratungsstunden im Voraus nicht exakt
machbar. Aber: Wer Ihnen nicht von Anfang
an mitteilen kann/will, wieviel Kosten (zumindest
ungefähr) auf Sie zukommen, der hat sehr
wahrscheinlich noch ein dickes Ende für
Sie parat. Der übliche Preisrahmen für
verkehrspsychologische Beratung und MPU-Vorbereitung
liegt bei maximal 90.- pro Stunde
Einzelberatung.
Tipp: Vergleichen Sie
verschiedene Angebote und überlegen
sich dann im Rahmen Ihrer
finanziellen Möglichkeiten, welche
Alternative Ihnen am besten zusagt!
Und: Seien Sie vorsichtig, bevor Sie
einen Vertrag unterschreiben, in dem
eine Mindeststundenanzahl bestimmt
ist. Viele MPU-Kandidaten haben sich
schon aus falscher Hoffnung
finanziell übernommen.
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Teure Arbeitsmaterialien
Angebote über den Erwerb
selbstgemachter Arbeitsmaterialien (oft
über 50,- ) sollten Sie meiden.
Arbeitsmaterialien sollten stets
kostenloser / günstiger Bestandteil
einer seriösen psychologischen MPU-Beratung
sein. Wenn Sie ergänzend zu einer
psychologischen Beratung Literatur für
Betroffene zum Thema MPU suchen, hier
folgende Empfehlungen:
Liebs, Carmen:
Promillefahrt mit Folgen
- was tun, wenn der Führerschein
weg ist?
http://www.promillefahrt.de/baf.html
(Rowohlt-Verlag, Mai 2000,
völlig überarbeitete
und erweiterte Neuauflage
von "Die Führerscheinfalle"),
7,90
® Hervorragendes Buch
aus Sicht einer einer
ehemaligen Betroffenen
auch mit verständlichen
Erläuterungen zum Thema
straf-, versicherungs-
und verwaltungsrechtliche
Folgen nach einer
Alkoholfahrt.
Rieh, Theodor: Der
Testknacker bei Führerscheinverlust.
Niedernhausen/Ts.:
Falken-Verlag, 2. Aufl.
1999
ISBN 3-8068-1262-4,
12,45
® Geeignet als Einführung
Kürti,
Karl: Mein Führerschein
ist weg - was nun?.
Düsseldorf: Werner,
1999, 4. Aufl.
ISBN 3-8041-4955-3,
24,-
® Klassiker,
streckenweise etwas
schwer verständlich.
Nach Auskunft einiger
unserer Klienten leider
auch angsterzeugend.
FÜHRERSCHEIN
/ MPU - Alkohol, Punkte,
Drogen
Ratgeber von Juristen
und Psychologen
Hettenbach, M. (Hrsg.) (2000)
Libri - Verlag
ISBN 3-8311-1134-0,
23,01
Dieses Buch beleuchtet
u.a. ausführlich die
rechtlichen Grundlagen für
die Anordnung einer MPU
mit verschiedenen
Begutachtungsanlässen (Alkohol,
Punkte, Drogen) sowie den
Unterschied zwischen
Strafrechtslogik und
Psycho-Logik im Falle
eines Führerscheinverlusts
insbesondere durch
Alkohol . Die MPU wird
konstruktiv-kritisch
behandelt, was für
Betroffene Licht in das
Dunkel psychologischer
Vorgehensweisen in der
MPU bringt. Zudem werden
die gängigsten Missverständnisse
genannt und erläutert.
Nähere Informationen
finden Sie unter "Fachbuch"
(siehe links).
Weber, Klaus: Führerscheinentzug.
Frankfurt am Main:
Fachhochschulverlag, 1.
Aufl. 2000
ISBN 3-931297-43-8,
17,40
® Der enthaltene "Selbsttest
zur Überprüfung der Möglichkeit
einer positiven
Begutachtung" ist
unseres Erachtens mit -extremer-
Vorsicht zu genießen.
Gehört insgesamt
trotzdem in die Liste der
besten MPU-Ratgeber.
|
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MPU-Beratung über 0190er -
Telefonnummern / Online-Beratung
Die für Sie entstehenden Kosten sind
ebenso unkalkulierbar wie unverhältnismäßig.
Aus gutem Grund ziehen es solche Anbieter
in der Regel vor, anonym zu bleiben.
Ebenso wenig hat Online-Beratung etwas
mit seriöser psychologischer Beratung zu
tun.
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Garantie über den Wiedererhalt
der Fahrerlaubnis
Die MPU ist nicht schematisch zu
knacken. Jeder, der Ihnen den (schnellen)
Erfolg garantiert, ohne Ihre
Voraussetzungen genau zu kennen, macht
leere Versprechungen.
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Geld-Zurück-Garantien
Einige Anbieter arbeiten mit "Geld-zurück-Garantien",
die in etwa folgendermaßen formuliert
werden: "Sollten Sie, obwohl Sie
unsere Richtlinien und Empfehlungen
befolgt haben, ein negatives Gutachten
erhalten, erstatten wir Ihnen das
Beratungshonorar zurück!"
Wenn Sie nun ein negatives Gutachten
erhalten, wird man Ihnen klarmachen, daß
Sie sich nicht an die Richtlinien und
Empfehlungen gehalten haben. Andernfalls
hätten Sie ja kein negatives Gutachten
bekommen. Sie werden Ihr Geld nicht
wieder sehen!
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Angebote über: Training, Gesprächsstrategie,
Schnelltraining, Schnellkurs, Frage-Antwort-Katalog,
"Testknacker"-Seminare,
Original-Gutachterfragen
Die psychologischen Gutachter sind gemäß
den Eignungsrichtlinien gehalten,
bestimmte Themen anzusprechen. Wie dies
genau geschieht, hängt vom jeweiligen
Gutachter und dem Verlauf der
Begutachtungssituation (und somit auch
Ihnen!) ab. Es gibt keine "Original-Gutachterfragen"!
Sämtliche Frage-Antwort-Kataloge,
Gesprächsstrategien usw. sind zum
Scheitern verurteilt. Zudem kennen MPU-Gutachter
die diesbezüglich auf dem Markt
befindlichen Angebote.
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Angebote über Erstellung von
verkehrspsychologischen Gutachten/Vorgutachten
Ihre Führerscheinstelle kann
ausschließlich Gutachten von staatlich
anerkannten Begutachtungsstellen für
Fahreignung berücksichtigen. Nicht
jeder, der sich MPU-Gutachter /
verkehrspsychologischer Gutachter /
Obergutachter nennt, hat auch diese
staatliche Anerkennung!
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Vermittlung an eine private MPU-Stelle
Neben den TÜV-Begutachtungsstellen
gibt es noch andere Begutachtungsstellen
mit staatlicher Anerkennung wie z.B.
IBBK, MPU GmbH, DEKRA, AVUS, PIMA und IAS.
Jedoch arbeiten alle staatlich
anerkannten Begutachtungsstellen nach
denselben Richtlinien. Eine Werbung wie z.B.
"MPU-auch ohne TÜV" ist somit
nichts Besonderes und gaukelt lediglich
ein vereinfachtes Verfahren auf dem Weg
zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vor.
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Angebote über den Erwerb ausländischer
Führerscheine
§ 69b StGB (Strafgesetzbuch) und §
47 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) regeln
eindeutig, daß im Falle eines Führerscheinentzuges
kein Gebrauch von ausländischen
Fahrerlaubnissen zulässig ist. Dies gilt
auch, wenn der Wohnsitz ins Ausland
verlegt wird. Denn: Entzogen wird die
Fahrerlaubnis, der Führerschein ist
letztendlich nur ein Stück Papier.
Tipp: Lassen Sie sich
keinesfalls auf ein derartiges
Angebot ein, egal, was man Ihnen erzählt!
Ausführliche und
kompetente Darstellung des aktuellen
rechtlichen Sachverhalts finden Sie
hier: http://www.jurathek.de/
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Aufschneiderische Begriffe
"MPU-Vorbereitungs-Management",
"Spezialberatung", "MPU-Profi"
oder ähnliches: Solche Begriffe
versprechen mehr, als sie halten können.
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Grobe Rechtschreibschwächen und
schlechte Formulierungen in
Werbeunterlagen
Auch dies sollte / muss angesprochen
werden: Um eine fachlich qualifizierte
Beratung für die MPU anbieten zu können,
bedarf es einer umfassenden Ausbildung,
in der Regel eines Studiums der Diplom-Psychologie.
Danach sollte man (zumindest) in der Lage
sein, Werbematerialien in einwandfreiem
Deutsch zu formulieren. Andernfalls sind
grundsätzliche Zweifel an der
Qualifikation/Seriosität angebracht.
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MPU-Vorbereitungsangebote,
auf die eines oder gar mehrere dieser
Kriterien zutrifft bzw. zutreffen,
sind mit hoher Wahrscheinlichkeit
unseriös.
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