PROMILLE-CONTROLLER VERSUS BLASRÖHRCHEN
Unterschiede zwischen Atemalkoholkontrollgeräten
und dem "Promille-Controller"
|
KRITERIUM
|
Atemalkoholkontrollgeräte/ Promille-Tester
(Blasröhrchen)
|
"Promille-Controller"
|
|
Anwendbarkeit
|
abhängig von aktuellen Blutalkoholkonzentrationen,
also nur nach Alkoholkonsum
|
unabhängig von aktuellen Blutalkoholkonzentrationen,
also auch vor Alkoholkonsum
|
|
Abhängigkeit vom Meßzeitpunkt
|
Mundrestalkohol in Schleimhäuten sowie
abgeschlossene Resorption müssen beachtet werden
|
----
|
|
Erhöhung des Bewußtseins für die
Entstehungsbedingungen von Blutalkohol-
konzentrationen (Promille - Werten)
|
äußerst gering, da die Messungen jeweils
nur punktuell stattfinden können und über diese Ergebnisse
hinaus nichts über das Zustandekommen von Blutalkoholkonzentrationen
aussagen
|
explizites Anliegen
Aufgeklärt wird über:
- Entstehungsbedingungen von Blutalkohol-
konzentrationen
- Unterschied zwischen subjektiver und objektiver
Wirkung von Alkohol
- Existenz und Sinn der 0,3-Grenze
- Leistungs-
beeinträchtigungen ab 0,3
|
|
Beitrag zur Straßenverkehrs-
sicherheit
|
Neben den Kritikpunkten an der eingeschränkten
Anwendbarkeit sowie der unterbleibenden Aufklärung
ist die Meßungenauigkeit von bis zu 50%* ein Beitrag
zur Gefährdung des Straßenverkehrs
*vgl. "auto motor und sport"
4/99, S. 170
|
Erhöht die Straßenverkehrssicherheit
durch
- Aufklärung
- Ermöglichung einer relativ exakten Berechnung
der Trinkmengen
- hohen Aufforderungscharakter, sich mit Alkohol
im Straßenverkehr auseinander zu setzen
|
|
Preis
|
7 DM für Einweg-Röhrchen
50 bis 150 DM für Geräte zur Mehrfachverwendung
|
7,50 DM zzgl. 2,50 DM Versandkosten
|
Zudem ist prinzipiell festzuhalten:
Es entspricht sowohl der Alltagserfahrung als auch verkehrspsychologischen
Erkenntnissen, daß alkoholisierte KraftfahrerInnen ihr Fahrzeug
oft nicht stehen lassen, sondern vielmehr trotz ihrer Alkoholisierung
fahren.
Aus psychologischer Sicht entspricht dies dem prinzipiellen
menschlichen Bedürfnis, das eigene Handeln auch logisch stimmig
erklären zu können (sog. kognitive Dissonanztheorie), d.h.
das prinzipiell vorhandene Bewußtsein über die eigene eingeschränkte
Fahrtüchtigkeit wird zum Beispiel folgendermaßen "schöngeredet":
- "Ich kann doch noch Auto fahren, denn ich vertrage
auch mehr Alkohol als der Durchschnitt."
- "Die Erfahrung hat mir gezeigt, daß ich auch nach
Alkoholgenuß noch fahrtüchtig bin, denn mir ist noch nie
etwas passiert und ich bin auch noch nie von der Polizei
erwischt worden." (psychologische Erklärung hierzu:
Das lernpsychologische Prinzip der sog. negativen Verstärkung
führt bei ausbleibenden negativen Konsequenzen zu einer
Stabilisierung des Verhaltens)
- "Ich bin mir meiner reduzierten Fahrtüchtigkeit nach
Alkoholkonsum durchaus bewußt und passe meinen Fahrstil
den Gegebenheiten an. Ich fahre besonders vorsichtig und
langsam."
(nach: Stöcker 1988:
Verkehrserziehung und Aufklärung zum Thema Alkohol am Steuer.
In: Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr.Bundesanstalt
für Straßenwesen,
Heft 68, 1988)
Damit ist aus verkehrspsychologischer Sicht
anzumerken, daß von den oben angesprochenen "Blasröhrchen"
kaum präventive Effekte zu erwarten sind. Vielmehr wird der
Einsatz dieser Atemalkoholtestgeräte in den meisten Fällen
dazu führen, daß in obigem Sinne trotzdem -wenn auch vorsichtiger-
gefahren wird. Tatsächliche präventive Wirkung ist nur von
einer prinzipiellen Auseinandersetzung mit den Themen "Entstehung
von Blutalkoholkonzentrationen und den daraus resultierenden
Gefahren" vor möglichen Trunkenheitsfahrten zu erwarten.
|