|
Reduktionsfaktor (Verteilungsfaktor):
für Männer: 0,7 für Frauen: 0,6
Was bereits aus dieser Formel unmittelbar hervorgeht,
ist die Tatsache, dass Faustregeln zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration
ohne Berücksichtigung des Geschlechts und des Körpergewichts
nur äußerst eingeschränkte Aussagen zulassen.
Um dies besser zu verstehen, ist es sinnvoll,
sich anzuschauen, wie diese Formel aufgebaut ist:
Die so genannten Reduktionsfaktoren bzw. Verteilungsfaktoren
geben den jeweiligen Anteil an Körperflüssigkeit an. Der Begriff
Reduktionsfaktor bezieht sich auf den Umstand, dass das messbare
Körpergewicht um einen gewissen Anteil (Skelett, Sehnen, Fett)
reduziert, also verringert werden muss, um das Gewicht der
Körperflüssigkeit zu erhalten. Der Begriff Verteilungsfaktor
bezieht sich auf den Umstand, dass sich Alkohol (zumindest
im Wesentlichen) nur in der Körperflüssigkeit verteilen kann.
Beide Begriffe sind jedoch in Ihrer mathematischen
Bedeutung für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration
gleich.
Das heißt: Bei Männern ist durchschnittlich
70% des Körpergewichts Flüssigkeit, bei Frauen durchschnittlich
60% (Frauen haben einen höheren Fettanteil am Körpergewicht
als Männer). So müssen stark übergewichtige Menschen für die
Berechnung ihrer Körperflüssigkeit einen deutlich niedrigeren
Reduktionsfaktor wählen, da Ihr Anteil an Fettgewebe über,
Ihr Anteil an Körperflüssigkeit dementsprechend unter dem
Durchschnitt liegt.
So weist ein kleiner dicker Mann mit 80 kg Körpergewicht
nach dem Konsum von beispielsweise zwei Bier in der Regel
eine deutlich höhere Blutalkoholkonzentration auf als ein
durchtrainierter Mann mit gleichem Körpergewicht bei 1,85
m Körpergröße.
Ein Mann mit z.B. 25% Übergewicht sollte als
Berechnungsgrundlage einen Flüssigkeitsanteil von etwa 60%
(Reduktionsfaktor 0,6) am gesamten Körpergewicht heranziehen.
Der Nenner in der oben genannten Widmark-Formel
(Körpergewicht (in kg) x Reduktionsfaktor)
stellt also die Flüssigkeitsmenge dar, in welcher
sich die aufgenommene Alkoholmenge verteilen kann (Verteilungsfaktor).
Die Widmark-Formel setzt also schlicht und ergreifend
zwei Flüssigkeiten -Alkohol und Körperflüssigkeit- ins Verhältnis,
was dann naturgemäß zu einem Konzentrationswert (hier: Blutalkoholkonzentration)
führt.
So lautet die vereinfachte Widmark-Formel:
|
Alkoholmenge (in g)
|
| BAK (in ) = |
-------------------------
|
|
Körperflüssigkeit (in kg)
|
(Ein Bier (0,5 l) hat beispielsweise 20 Gramm
Alkohol, ein Glas Sekt ca. 10 Gramm und ein Schnaps ca. 7
Gramm.)
Der Promillewert, der mit dieser Formel errechnet
werden kann, stellt einen theoretischen Maximalwert dar, der
die sog. Alkoholelimination ("Leberabbau") des Alkohols
die ca. 15 Minuten nach Trinkbeginn einsetzt- nicht berücksichtigt.
So kann man die Widmark-Formel -in der oben genannten Form-
lediglich zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration nach
einem so genannten Sturztrunk ("auf ex trinken")
verwenden.
Will man die Trinkmenge anhand einer vorgegebenen
Blutalkoholkonzentration bestimmen, ist es unerlässlich, die
zum Zeitpunkt der Messung bereits abgebaute Alkoholmenge mit
einzurechnen. So hat ein Kraftfahrer, der mittags um 12.00
Uhr mit 0,8 Promille Restalkohol angetroffen wird, am Vorabend
deutlich mehr Alkohol konsumiert als derjenige, der die gleiche
Blutalkoholkonzentration nach einem zweistündigen Aufenthalt
in einer Gaststätte erreicht hat.
Um die abgebaute Alkoholmenge bei einer solchen
Berechnung zu berücksichtigen, muss man wissen, wie viel Alkohol
die Leber abbauen kann
top
Durchschnittliche Alkoholelimination ("Leberabbau")
Diese sog. Eliminationsrate ("Leberabbau")
beträgt im Durchschnitt ca. 0,15 Promille pro Stunde. Der
in der Öffentlichkeit bekanntere Abbauwert von 0,1 Promille
pro Stunde stellt eher den unteren Randwert der menschlichen
Leberfunktion dar.
Die Tatsache, dass in der Öffentlichkeitsarbeit
staatlicher Institutionen grundsätzlich von einer Leberabbaurate
von 0,1 Promille pro Stunde gesprochen wird, hat möglicherweise
auch pädagogische Gründe:
Jemand, der von einer niedrigen Leberabbaurate
ausgeht, wird sich nach einem Festgelage wahrscheinlich auch
dementsprechend später wieder ans Steuer setzen. Angesichts
des Umstandes, dass sowieso kaum jemand, der betrunken ins
Bett fällt, weiß, mit wie viel Promille er dies tut, ein wohl
eher schwacher Ansatz.
Für möglichst realistische Berechnungen von
Trinkmengen anhand einer gegebenen Blutalkoholkonzentration
sollte man auf jeden Fall vom durchschnittlichen und nicht
vom niedrigsten Abbauwert ausgehen.
Bedenkt man zudem, dass alkoholgewöhnte Personen
eher überdurchschnittliche Leberabbauraten aufweisen (im Extremfall
bis zu 0,35 ), so wird schon deutlich, wie unzweckmäßig
eine Leberabbaurate von 0,1 Promille als Berechnungsgrundlage
für MPU-Kandidaten sein kann: Gerade bei Blutalkoholkonzentrationsmessungen,
die lange Zeit nach dem ersten Schluck Alkohol vorgenommen
werden (z.B. morgendliche Fahrt unter Restalkohol) kann der
Anteil an bereits abgebauter Blutalkoholkonzentration von
entscheidender Bedeutung für die Bestimmung der konsumierten
Trinkmengen sein.
top
Das sogenannte Resorptionsdefizit
Und nicht zuletzt muss man bei derartigen Berechnungen
das sogenannte Resorptionsdefizit berücksichtigen: Unter dem
so genannten Resorptionsdefizit versteht man den Anteil an
konsumiertem Alkohol, der den Blutkreislauf nicht (oder gemäß
der Widmark-Formel nicht messbar) erreicht. Dieses Resorptionsdefizit
schwankt - in Abhängigkeit der Getränkesorte - etwa zwischen
10 - 30 %.
Dies bedeutet, dass man im Durchschnitt auf
die mittels der Widmark-Formel errechnete Trinkmenge 20% aufschlagen
sollte, um auf realistische Trinkmengenangaben zu kommen.
top
Empfohlene Formel zur Berechnung von Alkoholmengen
anhand einer gegebenen Blutalkoholkonzentration
Wir empfehlen unseren Klienten folgende Berechnungsgrundlage,
die wir anhand der Klienten, die sich noch an ihre Trinkmenge
am Tattag erinnern konnten, überprüft haben.
Es handelt sich dabei um die umgestellte Widmark-Formel
unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Alkoholelimination
von 0,15 / Stunde und eines Resorptionsdefizits von
20 %:
Alkoholmenge (in g) = [(BAK Tat + BAK Abbau)
x Körperflüssigkeit (in kg)] x 1,2
BAK Tat: Gemessene Blutalkoholkonzentration
BAK Abbau: von der Leber bereits abgebaute Blutalkoholkonzentration
=
Stundenanzahl (Trinkbeginn bis Blutentnahme) x 0,15 Promille
Körperflüssigkeit: Körpergewicht x Reduktionsfaktor
(0,7 für Männer; 0,6 für Frauen)
Nach soviel Theorie ein Beispiel:
Ein männlicher Kraftfahrer (85 kg Körpergewicht),
der um 20.00 Uhr eine Gaststätte aufsucht, um dort Alkohol
zu konsumieren wird am darauf folgenden Morgen um 2.00 Uhr
(6 Stunden nach Trinkbeginn) mit 1,6 Promille am Steuer erwischt.
Wie viel Alkohol hat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit konsumiert?
Alkoholmenge (in g) = [(BAKTat + BAKAbbau)
x Körperflüssigkeit (in kg)] x 1,2
Alkoholmenge (in g) = [(1,6 + 6 x 0,15
) x 59,5 kg)] x 1,2 = 178, 5 Gramm
Die mit dieser Formel berechnete Trinkmenge
beträgt 178,5 Gramm. Diese 178, 5 Gramm sind gleichzusetzen
mit etwa 9 Bier á 0,5 l.
Wir halten fest:
Einen absoluten - im Sinne von stets und gleichermaßen
für alle Menschen zutreffenden - Zusammenhang zwischen Trinkmenge
und Blutalkoholkonzentration gibt es nicht. Vielmehr müssen
bei diesbezüglichen Berechnungen Geschlecht, Körpergewicht,
Trinkdauer, Leberabbaurate und das so genannte Resorptionsdefizit
mit berücksichtigt werden.
Andere Faktoren wie z.B. Übermüdung oder Magenfüllung
wirken sich auf die subjektive Wirkung des Alkohols, kaum
jedoch auf die Blutalkoholkonzentration aus.
top
TÜV-Informationen zum Thema "Alkoholwirkungen"
aus den Arbeitsmaterialien des Modell LEER
MPU-Gutachter wissen im allgemeinen sehr gut
über diese Zusammenhänge Bescheid. Dennoch werden durch die
Arbeitsmaterialien des Modell LEER, einem "Klassiker"
der Nachschulungsmaßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer,
nur sehr unzureichende / fehlerbesetzte Informationen zum
Thema Blutalkoholkonzentrationen vermittelt. Diese fehlerhaften
Informationen können in ihrer Gesamtheit zu Ergebnissen führen,
die im Einzelfall Klienten in der MPU nachteilig ausgelegt
werden können.
Dieses vom Technischen Überwachungsverein Hannover
e.V. entwickelte Modell "LEER" kommt seit 1971 zum
Einsatz. Dieser Nachschulungskurs gilt als wissenschaftlich
abgesichert und ist "von staatlicher Seite abgesegnet".
Uns ist bewusst, dass Modell LEER grundsätzlich
eine so genannte Maßnahme mit Rechtsfolge ist, d.h. eine Nachschulungsmaßnahme
für alkoholauffällige Kraftfahrer. Allerdings geben die Arbeitsmaterialien,
die Teilnehmern dieser Maßnahme zur Verfügung gestellt werden,
Aufschluss darüber, wie teilweise seitens des TÜV das Thema
Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen behandelt wird.
Außerdem werden auch Teilnehmern des so genannten "Modell
Freyung" (Maßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer
im Vorfeld einer MPU) gelegentlich auch Teile der Arbeitsmaterialien
des Modell LEER (!) ausgehändigt.
top
Fehlerquellen in Arbeitsmaterialien des Modell
LEER
Wir werden im Folgenden Fehlerquellen dieser
Arbeitsmaterialien nennen und erläutern:
1. Fehlen der Widmark-Formel
Obwohl die Widmark-Formel - unter Berücksichtigung
wichtiger Faktoren - als bewährteste Methode zur Berechnung
von Blutalkoholkonzentrationen gilt, wird diese in den Arbeitsmaterialien
nicht erwähnt.
2. Angabe der Alkoholelimination mit ca.
0,1 Promille pro Stunde
Die Alkoholelimination wird im Modell LEER mit folgender
Faustregel festgelegt: "Meist wird (zu etwa 95 % über
die Leber) etwas mehr als 0,1 pro Stunde abgebaut."
(Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 43).
Dies ist jedoch wie gesagt nur ansatzweise
richtig: "Durchschnittliche Eliminationsraten liegen
bei 0,15 , Werte von 0,2 werden bei Personen,
die nicht chronisch Alkohol in größerem Umfang konsumieren,
in aller Regel nicht überschritten, zumindest nicht dauerhaft."
(Hervorhebung durch die Verfasser) (Aus: SOYKA 1995: Die
Alkoholkrankheit - Diagnose und Therapie, S. 55).
3. Zu allgemein formulierte Faustregeln
"Welche Alkoholmengen entsprechen den genannten
Promillewerten?
Die Beantwortung dieser Frage ist von verschiedenen
Einflussgrößen abhängig, entscheidende Bedeutung haben Trinkdauer,
Körpergewicht und Geschlecht. Ergebnisse von Trinkversuchen
zeigen jedenfalls im Sinne einer groben Orientierung -,
dass ein gesunder Mann mit durchschnittlichem Körpergewicht
pro Standardmenge (s. Abbildung) einen Wert von 0,1 Promille
erreicht." (Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite
42).
Männliche Kraftfahrer, deren Gewicht vom Durchschnitt
abweicht, werden ebenso wie Frauen von dieser Art Information
wenig Nutzen haben.
4. Einführung von so genannten Standardmengen
Einen weiteren Einblick in die pädagogische Grobschlächtigkeit
dieser Arbeitsmaterialien bietet ein Vergleich der oben
erwähnten Standardmengen:
Laut TÜV sind demzufolge 0,02 l Schnaps, 0,1
l Wein, 0,1 l Sekt und 0,2 l Bier als identische Größen
aufzufassen (Arbeitsmaterialien Modell LEER S. 42). Bei
Zugrundelegung gängiger Vol.% Alkoholgehalt dieser Getränke
ergibt sich folgendes Bild:
|
Standardgetränk
|
0,02 l Schnaps
|
0,1
l Wein |
0,1
l Sekt |
0,2
l Bier |
|
Alkoholgehalt in Vol.%
|
40
Vol.% |
11,5
- 12,5 Vol.% |
11,5
Vol.% |
5 Vol.% |
|
Alkohol in Gramm
|
6,4
Gramm |
9,2
- 10 Gramm |
9,2
Gramm |
8 Gramm |
|
davon gelangen durchschnittlich
mindestens in den Blutkreislauf: Alkohol in Gramm
nach Abzug üblicher Resorptionsdefizite (SOYKA 1995)
|
5,8
Gramm
(10% RD) |
7,4
- 8 Gramm (20% RD) |
7,4
Gramm
(20% RD) |
6,4 Gramm
(20% RD)
|
Das bedeutet: Die Gleichsetzung der genannten
"Standardmengen" auch als Faustregel- aufgrund
der enthaltenen unterschiedlichen Alkoholmengen ist nicht
haltbar. Auch unter Berücksichtigung des sog. Resorptionsdefizits
ist dies der Fall: So gelangen bei Konsum von 0,1 l Sekt
-abgerundet- mindestens ca. 25% mehr Alkohol ins Blut als
bei Konsum von 0,02 l Schnaps.
5. Fehlende Erwähnung des so genannten
Resorptionsdefizits
Das so genannte Resorptionsdefizit findet keinerlei
Erwähnung, obwohl es bei der Berechnung von Trinkmengen
eine entscheidende Rolle spielt (siehe oben).
Nach zahlreichen Untersuchungen liegt das
sog. Resorptionsdefizit im Bereich zwischen 10 und 30% -
bei Schnaps etwa bei 10%, bei Wein, Alkoholgemischen und
eher auch bei Bier bei 20%, bei letzterem möglicherweise
auch bis zu 30%. (Aus: SOYKA 1995: Die Alkoholkrankheits-Diagnose
und Therapie, S. 39-40).
Möglicherweise wird diese Information aus
pädagogischen Gründen vorenthalten:
Die Klienten sollen durch die Vorenthaltung
dieser Information zu niedrigerem Alkoholkonsum angehalten
werden.
Das sogenannte Resorptionsdefizit fließt lediglich bei dem
bereits genannten Beispiel - wenn auch implizit (hier: versteckt)
- in die Arbeitsmaterialien ein:
"Ergebnisse von Trinkversuchen (Hervorhebung
durch die Verfasser) zeigen jedenfalls im Sinne einer groben
Orientierung -, dass ein gesunder Mann mit durchschnittlichem
Körpergewicht pro Standardmenge (s. Abbildung) einen Wert
von 0,1 Promille erreicht." (Aus: Arbeitsmaterialien
Modell LEER, Seite 42).
Die Blutalkoholkonzentrationsmessungen bei
Trinkversuchen kommen natürlich durch die Menge aufgenommenen
Alkohols minus jeweiliges Resorptionsdefizit zustande. Jedoch
führt diese zugegebenermaßen sehr praxisbezogene Information
dazu, dass ausschließlich "gesunde Männer mit durchschnittlichem
Körpergewicht" realitätsnah aufgeklärt werden.
Angesichts des Umstandes, dass in diesen Arbeitsmaterialien
die Widmark-Formel nicht genannt wird, ist das Fehlen des
sog. Resorptionsdefizits fast logische Konsequenz. Allerdings
sind diese Informationen so bedeutsam, dass ein Fehlen derselben
als Qualitätsmangel zu werten ist.
6. Falsche Faustregel
Und schließlich ist den Arbeitsmaterialien des Modell
"LEER" in folgendem (einzigen) Beispiel auch eine
falsche Information enthalten:
"Beispiel:
Herr Winkler (80 kg, gesunde Leber) trinkt in 4 Stunden
zwei Gläser Schnaps (2 cl) und zehn Gläser Bier (0,2 l),
erreicht mit diesen 12 "Standardgetränken" 1,2
Promille abzüglich 0,4 Promille (Abbau in vier Stunden),
somit ca. 0,8 Promille. Um in dem für sein Befinden optimalen
Bereich von 0,3 Promille zu bleiben, sollte es Herr Winkler
allerdings bei sieben Getränken im genannten Zeitraum
belassen." (Arbeitsmaterialien Modell LEER, S. 43)
Vielfach wird nun im Verlauf geselliger
Anlässe mehr als ein Glas pro Stunde getrunken. Frauen
und "Leichtgewichte" erreichen ohnehin höhere
Promillewerte (z.B. 1,2 statt 0,8 wie oben
bei Herrn Winkler). In diesen Fällen kann der Alkoholabbau
nicht mit der Trinkmenge Schritt halten. Dadurch kommt
es zur Bildung von Restalkohol, der unter Umständen noch
viele Stunden nach Trinkende von der Leber verarbeitet
werden muss (pro Standardmenge wird ja eine Stunde benötigt!)
(Hervorhebung durch die Verfasser) und evtl. noch am Morgen
nach einer Feier wirksam ist."
(Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 42).
Diese Faustregel "pro Standardmenge wird
ja eine Stunde benötigt!" ist schlicht und ergreifend
falsch. Richtigerweise wird hier - wenn auch nur sehr oberflächlich
- erwähnt, dass Frauen und ganz allgemein leichtgewichtige
Personen bei gleichen Trinkmengen höhere Promillewerte erreichen
als Männer mit 80 kg Körpergewicht.
Da aber eben Promillewerte vom Körpergewicht abhängig sind,
ist es ganz gleich, ob man von 0,1 oder 0,15
Alkoholabbau pro Stunde ausgeht: Schwerere Menschen bauen
natürlich auch tendenziell mehr Alkohol (in Gramm) ab als
leichtere (anzunehmenderweise, weil schwerere Menschen auch
schwerere Lebern haben). Ausgehend von einer Leberabbaurate
von 0,15 baut ein Mann mit 80 kg Körpergewicht rein
rechnerisch 8,4 Gramm Alkohol pro Stunde ab, wohingegen
eine Frau mit 60 kg Körpergewicht lediglich 5,4 Gramm Alkohol
im gleichen Zeitraum abbauen kann.
Im Endergebnis bedeutet dies, dass Teilnehmer
dieses Modells ziemlich dürftige Informationen an die Hand
bekommen, was die Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen
betrifft.
Man darf sicherlich davon ausgehen, dass viele
TÜV-Moderatoren dieser Maßnahme diese Inhalte besser und
ausführlicher vermitteln, als dies in den entsprechenden
Arbeitsmaterialien der Fall ist. Dieser Umstand ändert nichts
an der Qualität der "Hand-outs" für die Teilnehmer
dieser Maßnahme.
Die Beschränkung auf Angaben für Männer mit
durchschnittlichem Gewicht kann sowohl für Männer mit überdurchschnittlichem
Gewicht als auch für Männer mit unterdurchschnittlichem
Gewicht und Frauen (also für alle anderen) zu Berechnungsergebnissen
führen, deren Präsentation im psychologischen Gespräch zum
Verlust der Glaubwürdigkeit führen kann. Dies liegt daran,
dass diese Arbeitsmaterialien nur sehr bedingt für derartige
Berechnungen dienen können.
Nicht zuletzt durch die mangelnde Differenzierung
wird der Eindruck erweckt, dass die gegebenen Informationen
als "grobe Orientierung" (Arbeitsmaterialien Modell
LEER, Seite 42) durchaus dienen können.
Und: Eine "Durchmengung" von Informationen,
wie sie auch im Modell Leer gegeben werden, mit der Widmark-Formel
kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.
Sofern sich Betroffene überhaupt mit dieser
Thematik beschäftigen, dürfte der verbreitetste Trugschluss
sein, unter Zugrundelegung der Widmark-Formel und einer
Alkoholelimination von 0,1 Promille ließen sich realistische
Blutalkoholkonzentrationen bzw. Trinkmengen ermitteln. Für
die Berechnung von Trinkmengenangaben in der MPU ist dieser
Ansatz vollkommen ungeeignet!
top
Beispiel für eine verhängnisvolle Promille-Rechnung
Beispielhaft soll verdeutlicht werden, wie die
TÜV-Faustregeln zu zu niedrigen Trinkmengenangaben - und damit
im Extremfall zu negativen MPU-Gutachten - führen können:
Ein Mann mit 90 kg Körpergewicht wird um 23.30
Uhr mit Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten. Um 0.00
Uhr wird im naheliegenden Krankenhaus eine Blutalkoholkonzentration
von 1,8 Promille gemessen. Der Mann gibt an, an dem betreffenden
Abend um 19.00 Uhr mit dem Trinken begonnen zu haben. Konsumiert
habe er ausschließlich Wodka. An die Trinkmenge kann er sich
nicht mehr erinnern.
Das Gericht verurteilt ihn zu einer Sperrfrist
von 16 Monaten, da es sich bereits um das zweite Trunkenheitsdelikt
handelt. Nach dem ersten Trunkenheitsdelikt bekam der Mann
nach Absolvierung einer MPU und der Teilnahme am Modell LEER
seine Fahrerlaubnis wieder. Bei Antragstellung auf Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis fordert die Verwaltungsbehörde erneut die
Beibringung eines MPU-Gutachtens.
Da der Mann die Frage nach seinem Alkoholkonsum
für wahrscheinlich hält, rechnet er anhand der Arbeitsmaterialien
des Modell LEER nach. Da er davon ausgeht, dass seine 90 kg
Körpergewicht keinen wesentlichen Unterschied zu einem Mann
mit durchschnittlichem Körpergewicht darstellen, denkt er,
die enthaltenen Informationen gut für seine Zwecke nutzen
zu können und kommt zu folgenden Schlüssen:
Um auf 1,8 Promille zu kommen, werden 18 Standardgetränke
benötigt. In den 5 Stunden von Trinkbeginn bis Blutentnahme
wurden 5 Standardgetränke abgebaut. Ergibt eine Trinkmenge
von 23 Standardgetränken, also 23 Wodka à 2 cl.
Im psychologischen Gespräch gibt er an 23 Wodka
getrunken zu haben.
Der Psychologe rechnet nach:
23 x 20 ml = 460 ml
460 ml x 40 Vol.% x 0,8 g/ml = 147,2 Gramm
reiner Alkohol
147,2 g - 10% Resorptionsdefizit = 132,48
g
132,48 g : (90kg x 0,7) = 2,1 Promille
2,1 - 5 x 0,15 = 1,35 Promille
(Selbst bei einer angenommenen Alkoholelimination von 0,1
Promille läge das Ergebnis mit 1,6 Promille noch 0,2 Promille
unter dem gemessenen Promillewert.)
Damit würde in diesem Beispiel die angegebene
Trinkmenge lediglich eine BAK von 1,35 Promille bis 1,6 Promille
erklären. Dem Betreffenden wird mit hoher Wahrscheinlichkeit
unterstellt werden, sein Trinkverhalten zu beschönigen: Die
simplifizierende und pädagogisierende Informationspolitik
des TÜV wurde dem Betroffenen zum Verhängnis.
Das Gleiche würde im Übrigen
auch für einen Mann mit beispielsweise 70 kg Körpergewicht
gelten, der seine Trinkmenge anhand unserer Formel errechnet
und an einen Gutachter gerät, der sich - im Sinne einer groben
Orientierung - an Faustregeln hält, die eher für einen Mann
mit 80 kg Körpergewicht gelten können.
Anmerkung: Auch wenn dieses Beispiel etwas konstruiert
erscheint (ein Klient, der den Konsum von 23 Getränken eingesteht,
hat höchstwahrscheinlich keine Beschönigungstendenzen), so
bringt es dennoch ein vielfach anzutreffendes Problem auf
den Punkt. Nicht selten werden Klienten im psychologischen
Gespräch auf ihre "(vollkommen) unrealistischen Trinkmengenangaben
angesprochen, obgleich sich bei einer entsprechenden Nachrechnung
die Trinkmengenangaben des jeweiligen Klienten häufig als
(sehr) realistisch erweisen.
top
Untertreibung und Übertreibung als Pädagogik
der einfachen Art
Interessant erscheint uns in dem Zusammenhang
zu erwähnen, dass in einem Artikel der Zeitschrift "Auto-Straßenverkehr"
vom 10.05.2000 ("Zwangslage") im direkten Anschluss
an ein Zitat eines der führenden TÜV-Psychologen die Aussage
getätigt wird, ein Mann mit 85 kg müsse eine ganze Flasche
Korn trinken, um auf 1,6 Promille zu kommen.
Bei exemplarischen Alkohol-Vol.%-Sätzen von 30 und 40 Vol.%
und unter der Annahme, dass mit einer Flasche 700 ml gemeint
waren, entspricht diese Trinkmenge 168 bzw. 224 Gramm reinen
Alkohols. Damit mit dieser Menge Alkohol bei einem Mann von
85 kg 1,6 Promille erreicht werden, müsste rein rechnerisch
eine Trinkzeit von 6,3 bzw. 12 Stunden zugrunde gelegt werden.
Auf ex getrunken würden rein rechnerisch durchaus niedrigere
Trinkmengen (327 ml bzw. 436 ml) für die Erreichung einer
solchen Promillezahl genügen.
In der Sendung "Report nachgefragt"
am 20. November 2000 im SWR nennt der gleiche TÜV-Psychologe
folgendes Beispiel: Um auf 1,6 Promille zu kommen, müsse ein
Mann mit 70 kg Körpergewicht in drei Stunden 21 Schnäpse bzw.
4 Liter Bier bzw. 2 Liter Wein konsumieren. Wir rechnen nach:
4 Liter Bier = 20 x 0,2 Liter Bier = 20 "Standardgetränke"
zu je 8 Gramm Alkohol
2 Liter Wein = 20 x 0,1 Liter Wein = 20 "Standardgetränke"
zu je 8 Gramm Alkohol
21 Schnäpse = 21 "Standardgetränke"
zu je 8 Gramm Alkohol
Also:
160 g - 20% Resorptionsdefizit = 128 g
128 g : (70kg x 0,7) = 2,61 Promille
2,61 Promille - 1,6 Promille = 1,01 Promille
(Dies entspricht einem Leberabbau von ca. 0,33 pro
Stunde. Soviel müsste die Leber abbauen, damit das oben
genannte Beispiel realistisch wird!)
Rein rechnerisch würden (unter Berücksichtigung
eines Resorptionsdefizits von 20 % und einer Leberabbaurate
von 0,15 pro Stunde) für einen 70 kg schweren Mann
durchaus 15 - 16 "Standardgetränke" zu je 8 Gramm
Alkohol in drei Stunden genügen, um auf 1,6 Promille zu kommen.
(Diese Feststellung mag dem kritischen Leser
wie Erbsenzählerei vorkommen. Das ist es aber gewiss nicht.
Nicht umsonst empfehlen zahlreiche Führerscheinstellenleiter
ihren Kunden, "beim TÜV einfach ein paar mehr Bier anzugeben,
damit es passt". Wir haben Gutachten vorliegen, in denen
prozentual geringere Abweichungen als in diesem Beispiel seitens
Gutachtern als Bagatellisierungstendenz interpretiert wurde.)
Aussagen mit pauschal hohen Trinkmengen sind
nach ähnlich simplen pädagogischen Muster gestrickt wie Teile
des Modells LEER:
Wenn ich alkoholauffällige Kraftfahrer mit solchen
Angaben konfrontiere, werden sie eher den Bedarf sehen, über
ihr eigenes Trinkverhalten nachzudenken und dieses zu reduzieren.
Letztendlich sind solchen Darstellungen eine gewisse "Moralinsäure"
kaum abzusprechen. Möglicher Verlust an Glaubwürdigkeit bei
Kraftfahrern, die sich noch anderweitig informieren, wird
offensichtlich in Kauf genommen. Anhand von Kraftfahrern,
die sich angesichts solch hoher Trinkmengenangaben möglicherweise
in falscher Sicherheit wähnen, was ihren Alkoholkonsum betrifft,
wird die Gefährlichkeit und Kontraproduktivität solcher Angaben
besonders deutlich. Durch solche Angaben werden u.E. Verdrängungsmechanismen
nicht entlarvt, sondern gefördert ("Soviel trink´ ich
ja nicht").
Gängige Politik scheint es also zu sein, für
verschiedene Zielsetzungen auf verschiedene "Informationen"
zurückzugreifen:
1. Wenn es darum geht, Kraftfahrern klar zu machen mit
wie wenig Alkohol bereits gefährliche Blutalkoholkonzentrationen
erreicht werden, wird von niedrigsten Leberabbauraten ausgegangen
und das Resorptionsdefizit vernachlässigt.
Beispiel: So wird unter http://www.tuev-sued.de/presse/aktuelle_meldungen/erinsdobjznw.html
im Zusammenhang mit der neuen Gesetzesregelung seit 01. April
2001 vom TÜV folgende Textpassage veröffentlicht:
"...Wenn´s gleich nach dem Fußball-Training
an den Stammtisch geht und dort für den Durst zwei Halbe Weißbier
gezischt werden, kommt sicher auch der 100-Kilo-Mann über
die 0,5-Promille-Grenze. Wer nur halb so viel wiegt und in
Feierlaune schnell zwei Schoppen Rotwein trinkt, überschreitet
die Grenze sowieso. ..."
Nach Widmark gerechnet, muss ein 100 kg-Mann
jedoch diese zwei Weißbiere fast auf ex trinken, um die 0,5-Promille-Grenze
zu überschreiten. Wir sind der Meinung, dass derartige Behauptungen
zu Lasten der generellen Glaubwürdigkeit gehen. Besser ist
unseres Erachtens eine sachlichere Aufklärung, die auf die
Vernunft der Straßenverkehrsteilnehmer baut. Daher schließen
wir uns der Auffassung, die im gleichen Artikel vertreten
wird, durchaus an:
"...Am besten also gar kein Risiko eingehen
und Alkohol und Auto strikt auseinander halten. Der
Schein kann ja nach wie vor schon ab 0,3 Promille weg sein.
..."
2. Wenn es andererseits darum geht, alkoholauffällige
Kraftfahrer als Randgruppe zu identifizieren, werden teils
irreal hohe Trinkmengen unterstellt, um die Notwendigkeit
einer Verhaltensänderung zu unterstreichen (siehe oben).
Bei der gesamten Diskussion um die Berechnung
von Blutalkoholkonzentrationen sollte nicht übersehen werden,
dass stets die Trinkmotive die Problemursache darstellen,
wohingegen das Vieltrinken als langfristige Folge einer körperlichen
Immunisierung (Toleranzentwicklung) lediglich ein - wenn auch
problematisches - Symptom darstellt.
Mit der Feststellung "alkoholtypischer Verdrängungsmechanismen",
die unter anderem anhand "unrealistischer Trinkmengenangaben"
belegt werden, sollten einige MPU-Gutachter unseres Erachtens
vorsichtiger umgehen, als es gängige Praxis zu sein scheint.
Oftmals genügt eine relativ einfache Nachrechnung, um festzustellen,
wie derartige Fehlurteile zu vermeiden sind.
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