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© Dipl. Psych. Martin Berger (2009)

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Promille-Controller:

UNSERE MEINUNG ZU...

...Blutalkoholkonzentration und dazugehörige Trinkmengen oder: Fischen in trüben Gewässern - Ein Klärungsversuch

   

Aufklärung von Kraftfahrern über die Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen - ein politisches Thema

Die Aufklärung von Kraftfahrern über die Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen ist zweifellos ein politisches Thema. Die Vorenthaltung diesbezüglicher Informationen ist durchaus kein Zufall, sondern vielmehr Ausdruck einer ganz bestimmten Auffassung über die "richtige" Verhinderung von Alkoholfahrten. Die gängige Botschaft von Fachleuten und verantwortlichen Politikern lautet: Trinken und Fahren trennen - wer sich nicht daran hält, muß auch die Konsequenzen tragen.
Dem schließen auch wir uns grundsätzlich an. Doch wir sind der Meinung, daß sachkundige Aufklärung über die Entstehungsbedingungen von Blutalkoholkonzentrationen noch mehr Trunkenheitsfahrten verhindern würde.

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Aufklärung ist nicht gleich Animation zum Trinken

Doch Aufklärung wird seitens staatlicher Institutionen scheinbar mit Animation zum Trinken verwechselt: Laut einer Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags vom 28.Juli 1999 "könnte der Promille-Controller eine trügerische Sicherheit vermitteln, was den verantwortlichen Umgang mit Alkohol im Zusammenhang mit dem Fahren keinesfalls fördern würde". Und es wird zudem angemerkt:
"...Wenn dennoch ein Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz festgelegt wird, innerhalb dessen Alkohol toleriert wird, sofern keine Beeinträchtigungen vorliegen, bedeutet das nicht, daß damit auch Empfehlungen für das Trinken herausgegeben werden sollten. Die Verantwortung liegt beim Kraftfahrer selbst und kann und darf ihm nicht abgenommen werden." Unsere "Empfehlungen für das Trinken"(!) mittels des Promille-Controllers ergibt beispielsweise, daß eine Frau mit 50 kg Körpergewicht bereits nach dem Konsum eines Glas` Sekt über 0,3 Promille aufweisen kann und somit im Falle einer Fahrt sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch ihre Fahrerlaubnis gefährdet. Es verwundert nicht weiter, daß wir in dem gleichen Anschreiben ausführlich auf die Existenz der 0,3-Promille Grenze aufmerksam gemacht werden, obwohl die Sensibilisierung für eben diese Grenze eines der Hauptziele des Promille-Controllers darstellt

Wir fragen uns, was mit den Personen/Kraftfahrern ist, die sich nicht generell an Regeln halten, ohne eine gute Begründung für dieselbe zu erhalten. Ist nur ein prinzipiell angepasster Bürger auch ein guter Bürger? Wir fragen uns, was mit den Kraftfahrern ist, die sich nach dem Konsum von ein oder zwei Bier innerhalb von zwei Stunden für (fast) nüchtern halten und sich im guten Glauben ans Steuer setzen. Sind das alles verantwortungslose Menschen, die Bestrafung geradezu verdient haben?

Wir fragen uns darüber hinaus, ob man in einem aufgekärten, demokratischen Land wie der BRD gezielt Informationen vorenthalten sollte. Und wir fragen uns nicht zuletzt, warum man in staatlich anerkannten Nachschulungsmodellen für alkoholaufällige Kraftfahrer explizit über die Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen aufklärt. Warum erst, nachdem "das Kind in den Brunnen gefallen ist"? Die bloße Forderung nach Verzicht auf Alkohol am Steuer reicht offensichtlich nicht aus.

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Schlechte Aufklärung kann Kraftfahrern in der MPU zum Verhängnis werden

Im Folgenden werden wir die gängige Informationspolitik diskutieren und unter anderem nachweisen, warum alkoholauffällige Kraftfahrer, die sich einer MPU unterziehen müssen, bei der Frage nach ihrem Alkoholkonsum am Tattag Opfer der schlechten Informationspolitik öffentlicher Institutionen werden können.

Was ist damit gemeint? Um dies zu erklären, muss man etwas weiter ausholen.

Was Alkoholkonsum angeht, stellt Deutschland eine sogenannte Permissivkultur dar. Das heißt, man kann in Deutschland eine grundsätzlich tolerante Haltung gegenüber dem Konsum von Alkohol feststellen, was durch Traditionen, Massenmedien und Werbung auch gefördert und gefestigt wird. Dies äußert sich unter anderem dadurch, dass es kaum eine Tageszeit gibt, zu der man in Deutschland den eigenen Konsum von Alkohol nicht als "normal" deklarieren könnte. Einen festlichen Anlass ohne Alkohol gibt es bis auf wenige Ausnahmen nicht. Andererseits existiert aber auch ein relativ ausgeprägtes Bewusstsein für die Gefahren durch Alkoholkonsum. Übermäßiger Alkoholkonsum (Alkoholmissbrauch) wird von breiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt.

Doch wann ist Alkoholkonsum in welcher Situation als "übermäßig" zu bezeichnen? Gerade im Straßenverkehrsrecht -aber nicht nur dort- gestaltet sich diese Frage für den unbedarften Laien zu einem Buch mit sieben Siegeln. So hört man immer wieder den staatlichen Ruf nach Verzicht auf Alkohol am Steuer und dies, obwohl man doch laut Gesetz bis zu 0,5 Promille am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen darf. Ist dies nicht widersprüchlich? Darf man als Kraftfahrer in Deutschland tatsächlich (leicht) alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen oder darf man nicht? Die Antwort ist eindeutig: Man darf nicht! Vielmehr stellt die 0,5- Promille-Grenze eine Toleranzgrenze dar, das heißt, Kraftfahrer unterliegen bis zu dieser Blutalkoholkonzentration sozusagen ihrer eigenen Verantwortung und werden -zumindest gegenwärtig- erst im Falle nachweisbarer Straßenverkehrsgefährdung zur Rechenschaft gezogen.

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Ein trauriges Beispiel dafür, wie "Öffentlichkeitsarbeit" Missverständnisse geradezu heraufbeschwören kann, stellt eine Veranstaltung in Nürnberg dar, über welches die Presse unter der Überschrift "Ein Trinktest für Trinkfeste" im FT (Fränkischer Tag) vom 29. Juni 2001 berichtete. Unser Leserbrief dazu wurde eine Woche später unter der Überschrift "Alles Käse, oder was? veröffentlicht.

Ein Trinktest für Trinkfeste

Justizminister hatte zu einem Termin der besonderen Art eingeladen

NÜRNBERG. Der Minister hat sich sein Pensum zuvor genau berechnen lassen: Vier halbe Bier muss er trinken, um sein Ziel zu erreichen. Auf 0,5 Promille will sich Bayerns Justizminister Manfred Weiß (CSU) hochtrinken - vorerst, dann ,,bin ich auch bereit, das noch zu steigern". Schließlich ist er mit Fahrer aus München angereist.

Der Minister selbst hatte zum Trinkversuch in die Räume des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Erlangen geladen. Angesichts von unvermindert hohen Unfallzahlen bei Alkoholfahrten sollten seine Gäste die Auswirkungen von Alkohol auf die Reaktionsfähigkeit gezielt und unter ständiger Promille-Kontrolle per Alkomat am eigenen Leib erleben.
Ein Fahrsimulator ermöglichte einen fast authentischen Verkehrstest. „Man merkt, dass man etwas getrunken hat - ich würde jetzt nicht mehr selbst Auto fahren', gesteht Minister Weiß, als er mit seinen 0,5 Promille aus dem Simulator steigt.

Die Bilanz der rund 2,5 Kilometer langen digitalen Fahrt: Einmal hatte der Minister einen Unfall. Rund 5700 Menschen verunglückten im Jahr 2000 in Bayern bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, 218 starben. Fast 25000 Verkehrsteilnehmer im Freistaat wurden im Zusammenhang mit Alkohol strafrechtlich verurteilt, die Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in Bayern machen fast ein Fünftel aller Strafverfahren aus.
Die schlimmsten Unfälle ereigneten sich allerdings nicht zwangsweise bei den ganz hohen Promillewerten, erläutert der Rechtsmediziner Prof. Peter Betz. Schlimm seien auch die niedrigen Werte. Grund sei die enthemmende Wirkung des Alkohols.

5oo ooo pusten im Jahr

Jedes Jahr pusten in Bayem rund eine halbe Million Autofahrer in die Alko-Testgeräte, die fast ilberall die klassischen Röhrchen abgelöst haben. Manch einer der Testteilnehmer staunte denn auch, dass der Alkomat bereits nach wenigen Schlucken schon ein bis zwei Promille zeigte. Das liege daran, so erläutert Betz, dass zwischen dem letzten Schluck und dem Test nicht lange genug gewartet wurde.

Denn das Gerät messe den Alkoholgehalt der Atemluft und damit auch den noch in Mund und Rachen vorhandenen Alkohol. Frauen vertragen nicht nur wegen ihres zumeist geringeren Gewichts weniger Alkohol als Männer, sondern auch wegen ihres höheren Anteils an Fettgewebe. Im Schnitt baut der Körper 0,15 Promille pro Stunde ab. Bei starken alkoholgewohnten Trinkem kann der Wert auf bis zu 0,3 Promille steigen. Die Wirkung des Alkohols ein auf die „Probanden" erwies sich als höchst unterschiedlich. Ich trinke nur noch Wasser", beteuerte eine Teilnehmerin, die vollmundig als Ziel 1,6 Promille angekündigt hatte. Nach drei halben Bier streckte sie bei einem Wert von 1,0 Promille die Waffen.
Während die einen schon nach einem Glas Wein bei fast 0,3 Promille lagen, wies die Frau des Justizministers, Margit Weiß, auch nach einem Glas Wein noch blütenreine 0,0 Promille vor. Ihr Kommentar: „Als Frau des Justizministers bin ich wahrscheinlich geeicht."

Den Rekord des Abends hielt allerdings ein Joumalistenkollege, der nach zwei Gläsern Wein und einem Bier den Versuch entnervt bei unveränderten 0,0 Promille abbrach.

"lch kriege jetzt langsam Kopfweh." Er habe vor Zeugen getrunken, und auch das Ergebnis sei per Ausdruck amtlich: ,lch habe das schriftlich." Die Erklärung des Rechtsmediziners Betz: Fettes Essen könne die Aufnahme des Alkohols in das Blut verlangsamen. „Vielleicht hat er vorher Käse gegessen - das schließt den Magen."

(Fränkischer Tag vom 29. Juni 2001)

   

Wir meinen dazu:

Käse

Ach so ist das mit den Promille: Ein Justizminister kann vier Halbe Bier konsumieren, um gerade mal 0,5 Promille zu erreichen, während andere Otto Normalverbraucher bereits „bei einem Glas Wein bei fast 0,3 Promille" liegen. Ähnlich Faszinierendes gilt laut diesem Artikel auch für „geeichte" Angehörige von Staatsvertretern, wahlweise auch für käseessende Journalisten. Diese können anscheinend trinken ohne Ende. Das dank modernster Technik messerscharfe Ergebnis lautet stets 0,0 Promille.
Tatsache ist: Durchschnittsbürger mit annäherndem Normalgewicht gefährden bereits bei geringen Trinkmengen und „normaler" Trinkgeschwindigkeit ggf. andere Verkehrsteilnehmer, sich selbst und nicht zuletzt Ihren Führerschein. Und das unabhängig von ihrer „Eichung", ihrem Berufsstand oder auch ihren Essgewohnheiten.
Wir sind gespannt, wann der aktuell auf Polizeiwagen verbreitete Slogan „Stark im Leben ohne Alkohol und Drogen" von Käsewerbung abgelöst wird.

(Unser Leserbrief vom 07. Juli 2001)

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Der Führerschein ist schneller weg, als man denkt

Informierte Kraftfahrer wissen, dass man auch bei einer - schnell zu erreichenden - Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille durchaus die Fahrerlaubnis verlieren kann -und dies auch ohne Unfall, wenn sogenannte alkoholtypische Erscheinungen wie z.B. Nichtbeachtung der Vorfahrt oder Überfahren eines Rotlichts hinzukommen

Problem: Auch Kraftfahrer mit durchaus unproblematischem Alkoholkonsum haben in aller Regel keine Ahnung, wie schnell z.B. 0,3 Promille erreicht sind. Oder sollten die ein bis zwei Glas Sekt anlässlich des Geburtstags einer Kollegin oder ein Feierabendbier tatsächlich schon zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können? Tatsächlich ist dem so!

Genauere Aufklärung hierüber wird seitens öffentlicher Institutionen als gefährlich angesehen. Argumentiert wird dabei stets mit der Logik, Kenntnisse über Zusammenhänge betreffend die Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen würden Kraftfahrer dazu verleiten, "sich an die Grenze zu trinken".

(Wir bezweifeln hingegen, dass Kraftfahrer, die aus Überzeugung prinzipiell Trinken und Fahren trennen, sich plötzlich "an die Grenze trinken", wenn sie wüssten, wann etwa 0,3 Promille erreicht sind. Und die anderen würden sich angesichts dieses Wissens wundern, wie oft sie schon "Trunkenheitsfahrten" begangen haben.)

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Scheinaufklärung als Ursache für falsche Faustregeln

Doch wird in Deutschland nicht ständig über die Wirkungen von Alkohol aufgeklärt? Bei genauerer Betrachtung erweisen sich viele dieser Bemühungen eher als bloße Warnung denn als Aufklärung. So wird zu Urlaubszeiten in der Presse regelmäßig über verschiedene ausländische Promille-Grenzen berichtet. (Interessant erscheint auch die Frage, ob derartige Informationen nicht prinzipiell zum "An-die-Grenze-Trinken" animieren). Ebenso gibt es in Faschingszeiten zahlreiche Informationen zum Thema Restalkohol wie z.B. "Wer abends mit 1,6 Promille ins Bett geht, hat nach acht Stunden Schlaf noch 0,8 Promille Restalkohol". Aufklärung?

Bei genauerem Nachdenken bergen solche "Informationen" mehr Fragen als Antworten: Wer weiß schon, mit wieviel Promille er nach einer durchzechten Nacht betrunken ins Bett fällt?

Tatsache ist: Die Frage, wann man sich mit welcher Alkoholisierung strafbar macht bzw. wann man nach Alkoholkonsum wieder gefahrlos (im Sinne von 0,0 Promille) am Straßenverkehr teilnehmen darf, ist offensichtlich von großem Interesse. Doch was den Zusammenhang von Alkoholkonsum und daraus resultierenden Blutalkoholkonzentrationen betrifft, gilt in großen Teilen der Bevölkerung: Nichts Genaues weiß man nicht!

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Faustregeln weit verbreitet sind: "Ein Bier ist gleich 0,3 - 0,4 - ... Promille", "die Leber baut in der Stunde ein Bier ab", "die Leber baut in der Stunde 0,1 Promille ab", bis hin zu "Das ist sowieso bei jedem anders" sind verbreitete Überzeugungen.

Und was hat dies alles mit MPU zu tun? Um dies zu verstehen, muss man sich ausführlich mit der Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen befassen:

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Situation: Der MPU-Klient weiß nicht mehr, was er am Tattag getrunken hat - Problem: Und was soll er dann in der Untersuchung sagen?

Von Bedeutung sind Kenntnisse bezüglich der Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen unter anderem dann, wenn ein Kraftfahrer wegen Alkohol am Steuer zur MPU muss und nicht mehr weiß, was er unmittelbar vor dem Entzug der Fahrerlaubnis getrunken hat. Realistische Auskunft hierüber sollte der Klient in jedem Fall geben können. Denn die Angabe zu niedriger Trinkmengen wird seitens des Gutachters mit hoher Wahrscheinlichkeit als Zeichen eines alkoholtypischen Verdrängungsmechanismus´ gewertet. Und wenn er es nicht mehr weiß? Die Aussage, man könne sich einfach nicht mehr an die Trinkmenge erinnern, lassen Gutachter erfahrungsgemäß nur sehr selten gelten.

Kann man die Trinkmenge anhand der gemessenen Blutalkoholkonzentration ausrechnen? Man kann. Doch es gibt offensichtlich unterschiedliche Auffassungen darüber, wie dies zu tun ist und wie genau die Grundlagen für derartige Berechnungen auszusehen haben.

Tatsächlich ist die Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen nicht so eindeutig wie z.B. die Berechnung der Mehrwertsteuer. Gerade bei hohen Trinkmengen bzw. Blutalkoholkonzentrationen muss jede Formel/Regel "mit Vorsicht genossen werden". Dennoch möchten wir im Folgenden grundsätzliche Berechnungsmöglichkeiten erklären und diskutieren, inwiefern diesbezügliche Faustregeln, wie sie teilweise auch im Rahmen von TÜV-Schulungsmaßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer, (z.B. Modell LEER) verbreitet werden, MPU-Klienten mehr schaden als nutzen können.

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Die Widmark-Formel zur Berechnung der theoretisch maximalen Blutalkoholkonzentration

Als anerkannte Grundlage für die Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen gilt unter Fachleuten die so genannte Widmark-Formel:
  

Alkoholmenge (in g)
 
BAK (in ‰)=
------------------------------------------
 
Körpergewicht (in kg) x Reduktionsfaktor
 

   

Reduktionsfaktor (Verteilungsfaktor):
für Männer: 0,7 für Frauen: 0,6

Was bereits aus dieser Formel unmittelbar hervorgeht, ist die Tatsache, dass Faustregeln zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration ohne Berücksichtigung des Geschlechts und des Körpergewichts nur äußerst eingeschränkte Aussagen zulassen.

Um dies besser zu verstehen, ist es sinnvoll, sich anzuschauen, wie diese Formel aufgebaut ist:

Die so genannten Reduktionsfaktoren bzw. Verteilungsfaktoren geben den jeweiligen Anteil an Körperflüssigkeit an. Der Begriff Reduktionsfaktor bezieht sich auf den Umstand, dass das messbare Körpergewicht um einen gewissen Anteil (Skelett, Sehnen, Fett) reduziert, also verringert werden muss, um das Gewicht der Körperflüssigkeit zu erhalten. Der Begriff Verteilungsfaktor bezieht sich auf den Umstand, dass sich Alkohol (zumindest im Wesentlichen) nur in der Körperflüssigkeit verteilen kann.

Beide Begriffe sind jedoch in Ihrer mathematischen Bedeutung für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration gleich.

Das heißt: Bei Männern ist durchschnittlich 70% des Körpergewichts Flüssigkeit, bei Frauen durchschnittlich 60% (Frauen haben einen höheren Fettanteil am Körpergewicht als Männer). So müssen stark übergewichtige Menschen für die Berechnung ihrer Körperflüssigkeit einen deutlich niedrigeren Reduktionsfaktor wählen, da Ihr Anteil an Fettgewebe über, Ihr Anteil an Körperflüssigkeit dementsprechend unter dem Durchschnitt liegt.

So weist ein kleiner dicker Mann mit 80 kg Körpergewicht nach dem Konsum von beispielsweise zwei Bier in der Regel eine deutlich höhere Blutalkoholkonzentration auf als ein durchtrainierter Mann mit gleichem Körpergewicht bei 1,85 m Körpergröße.

Ein Mann mit z.B. 25% Übergewicht sollte als Berechnungsgrundlage einen Flüssigkeitsanteil von etwa 60% (Reduktionsfaktor 0,6) am gesamten Körpergewicht heranziehen.

Der Nenner in der oben genannten Widmark-Formel

(Körpergewicht (in kg) x Reduktionsfaktor)

stellt also die Flüssigkeitsmenge dar, in welcher sich die aufgenommene Alkoholmenge verteilen kann (Verteilungsfaktor).

Die Widmark-Formel setzt also schlicht und ergreifend zwei Flüssigkeiten -Alkohol und Körperflüssigkeit- ins Verhältnis, was dann naturgemäß zu einem Konzentrationswert (hier: Blutalkoholkonzentration) führt.

So lautet die vereinfachte Widmark-Formel:

Alkoholmenge (in g)
BAK (in ‰) =
-------------------------
Körperflüssigkeit (in kg)

   

(Ein Bier (0,5 l) hat beispielsweise 20 Gramm Alkohol, ein Glas Sekt ca. 10 Gramm und ein Schnaps ca. 7 Gramm.)

Der Promillewert, der mit dieser Formel errechnet werden kann, stellt einen theoretischen Maximalwert dar, der die sog. Alkoholelimination ("Leberabbau") des Alkohols die ca. 15 Minuten nach Trinkbeginn einsetzt- nicht berücksichtigt. So kann man die Widmark-Formel -in der oben genannten Form- lediglich zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration nach einem so genannten Sturztrunk ("auf ex trinken") verwenden.

Will man die Trinkmenge anhand einer vorgegebenen Blutalkoholkonzentration bestimmen, ist es unerlässlich, die zum Zeitpunkt der Messung bereits abgebaute Alkoholmenge mit einzurechnen. So hat ein Kraftfahrer, der mittags um 12.00 Uhr mit 0,8 Promille Restalkohol angetroffen wird, am Vorabend deutlich mehr Alkohol konsumiert als derjenige, der die gleiche Blutalkoholkonzentration nach einem zweistündigen Aufenthalt in einer Gaststätte erreicht hat.

Um die abgebaute Alkoholmenge bei einer solchen Berechnung zu berücksichtigen, muss man wissen, wie viel Alkohol die Leber abbauen kann

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Durchschnittliche Alkoholelimination ("Leberabbau")

Diese sog. Eliminationsrate ("Leberabbau") beträgt im Durchschnitt ca. 0,15 Promille pro Stunde. Der in der Öffentlichkeit bekanntere Abbauwert von 0,1 Promille pro Stunde stellt eher den unteren Randwert der menschlichen Leberfunktion dar.

Die Tatsache, dass in der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Institutionen grundsätzlich von einer Leberabbaurate von 0,1 Promille pro Stunde gesprochen wird, hat möglicherweise auch pädagogische Gründe:

Jemand, der von einer niedrigen Leberabbaurate ausgeht, wird sich nach einem Festgelage wahrscheinlich auch dementsprechend später wieder ans Steuer setzen. Angesichts des Umstandes, dass sowieso kaum jemand, der betrunken ins Bett fällt, weiß, mit wie viel Promille er dies tut, ein wohl eher schwacher Ansatz.

Für möglichst realistische Berechnungen von Trinkmengen anhand einer gegebenen Blutalkoholkonzentration sollte man auf jeden Fall vom durchschnittlichen und nicht vom niedrigsten Abbauwert ausgehen.

Bedenkt man zudem, dass alkoholgewöhnte Personen eher überdurchschnittliche Leberabbauraten aufweisen (im Extremfall bis zu 0,35 ‰), so wird schon deutlich, wie unzweckmäßig eine Leberabbaurate von 0,1 Promille als Berechnungsgrundlage für MPU-Kandidaten sein kann: Gerade bei Blutalkoholkonzentrationsmessungen, die lange Zeit nach dem ersten Schluck Alkohol vorgenommen werden (z.B. morgendliche Fahrt unter Restalkohol) kann der Anteil an bereits abgebauter Blutalkoholkonzentration von entscheidender Bedeutung für die Bestimmung der konsumierten Trinkmengen sein.

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Das sogenannte Resorptionsdefizit

Und nicht zuletzt muss man bei derartigen Berechnungen das sogenannte Resorptionsdefizit berücksichtigen: Unter dem so genannten Resorptionsdefizit versteht man den Anteil an konsumiertem Alkohol, der den Blutkreislauf nicht (oder gemäß der Widmark-Formel nicht messbar) erreicht. Dieses Resorptionsdefizit schwankt - in Abhängigkeit der Getränkesorte - etwa zwischen 10 - 30 %.

Dies bedeutet, dass man im Durchschnitt auf die mittels der Widmark-Formel errechnete Trinkmenge 20% aufschlagen sollte, um auf realistische Trinkmengenangaben zu kommen.

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Empfohlene Formel zur Berechnung von Alkoholmengen anhand einer gegebenen Blutalkoholkonzentration

Wir empfehlen unseren Klienten folgende Berechnungsgrundlage, die wir anhand der Klienten, die sich noch an ihre Trinkmenge am Tattag erinnern konnten, überprüft haben.

Es handelt sich dabei um die umgestellte Widmark-Formel unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Alkoholelimination von 0,15 ‰ / Stunde und eines Resorptionsdefizits von 20 %:

Alkoholmenge (in g) = [(BAK Tat + BAK Abbau) x Körperflüssigkeit (in kg)] x 1,2

BAK Tat: Gemessene Blutalkoholkonzentration
BAK Abbau: von der Leber bereits abgebaute Blutalkoholkonzentration =
Stundenanzahl (Trinkbeginn bis Blutentnahme) x 0,15 Promille

Körperflüssigkeit: Körpergewicht x Reduktionsfaktor (0,7 für Männer; 0,6 für Frauen)

Nach soviel Theorie ein Beispiel:

Ein männlicher Kraftfahrer (85 kg Körpergewicht), der um 20.00 Uhr eine Gaststätte aufsucht, um dort Alkohol zu konsumieren wird am darauf folgenden Morgen um 2.00 Uhr (6 Stunden nach Trinkbeginn) mit 1,6 Promille am Steuer erwischt. Wie viel Alkohol hat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit konsumiert?

Alkoholmenge (in g) = [(BAKTat + BAKAbbau) x Körperflüssigkeit (in kg)] x 1,2

Alkoholmenge (in g) = [(1,6 ‰ + 6 x 0,15 ‰) x 59,5 kg)] x 1,2 = 178, 5 Gramm

Die mit dieser Formel berechnete Trinkmenge beträgt 178,5 Gramm. Diese 178, 5 Gramm sind gleichzusetzen mit etwa 9 Bier á 0,5 l.

Wir halten fest:

Einen absoluten - im Sinne von stets und gleichermaßen für alle Menschen zutreffenden - Zusammenhang zwischen Trinkmenge und Blutalkoholkonzentration gibt es nicht. Vielmehr müssen bei diesbezüglichen Berechnungen Geschlecht, Körpergewicht, Trinkdauer, Leberabbaurate und das so genannte Resorptionsdefizit mit berücksichtigt werden.

Andere Faktoren wie z.B. Übermüdung oder Magenfüllung wirken sich auf die subjektive Wirkung des Alkohols, kaum jedoch auf die Blutalkoholkonzentration aus.

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TÜV-Informationen zum Thema "Alkoholwirkungen" aus den Arbeitsmaterialien des Modell LEER

MPU-Gutachter wissen im allgemeinen sehr gut über diese Zusammenhänge Bescheid. Dennoch werden durch die Arbeitsmaterialien des Modell LEER, einem "Klassiker" der Nachschulungsmaßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer, nur sehr unzureichende / fehlerbesetzte Informationen zum Thema Blutalkoholkonzentrationen vermittelt. Diese fehlerhaften Informationen können in ihrer Gesamtheit zu Ergebnissen führen, die im Einzelfall Klienten in der MPU nachteilig ausgelegt werden können.

Dieses vom Technischen Überwachungsverein Hannover e.V. entwickelte Modell "LEER" kommt seit 1971 zum Einsatz. Dieser Nachschulungskurs gilt als wissenschaftlich abgesichert und ist "von staatlicher Seite abgesegnet".

Uns ist bewusst, dass Modell LEER grundsätzlich eine so genannte Maßnahme mit Rechtsfolge ist, d.h. eine Nachschulungsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer. Allerdings geben die Arbeitsmaterialien, die Teilnehmern dieser Maßnahme zur Verfügung gestellt werden, Aufschluss darüber, wie teilweise seitens des TÜV das Thema Entstehung von Blutalkoholkonzentrationen behandelt wird. Außerdem werden auch Teilnehmern des so genannten "Modell Freyung" (Maßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer im Vorfeld einer MPU) gelegentlich auch Teile der Arbeitsmaterialien des Modell LEER (!) ausgehändigt.

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Fehlerquellen in Arbeitsmaterialien des Modell LEER

Wir werden im Folgenden Fehlerquellen dieser Arbeitsmaterialien nennen und erläutern:

1. Fehlen der Widmark-Formel
Obwohl die Widmark-Formel - unter Berücksichtigung wichtiger Faktoren - als bewährteste Methode zur Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen gilt, wird diese in den Arbeitsmaterialien nicht erwähnt.

2. Angabe der Alkoholelimination mit ca. 0,1 Promille pro Stunde
Die Alkoholelimination wird im Modell LEER mit folgender Faustregel festgelegt: "Meist wird (zu etwa 95 % über die Leber) etwas mehr als 0,1 ‰ pro Stunde abgebaut." (Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 43).

Dies ist jedoch wie gesagt nur ansatzweise richtig: "Durchschnittliche Eliminationsraten liegen bei 0,15 ‰, Werte von 0,2 ‰ werden bei Personen, die nicht chronisch Alkohol in größerem Umfang konsumieren, in aller Regel nicht überschritten, zumindest nicht dauerhaft." (Hervorhebung durch die Verfasser) (Aus: SOYKA 1995: Die Alkoholkrankheit - Diagnose und Therapie, S. 55).

3. Zu allgemein formulierte Faustregeln
"Welche Alkoholmengen entsprechen den genannten Promillewerten?

Die Beantwortung dieser Frage ist von verschiedenen Einflussgrößen abhängig, entscheidende Bedeutung haben Trinkdauer, Körpergewicht und Geschlecht. Ergebnisse von Trinkversuchen zeigen jedenfalls im Sinne einer groben Orientierung -, dass ein gesunder Mann mit durchschnittlichem Körpergewicht pro Standardmenge (s. Abbildung) einen Wert von 0,1 Promille erreicht." (Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 42).

Männliche Kraftfahrer, deren Gewicht vom Durchschnitt abweicht, werden ebenso wie Frauen von dieser Art Information wenig Nutzen haben.

4. Einführung von so genannten Standardmengen
Einen weiteren Einblick in die pädagogische Grobschlächtigkeit dieser Arbeitsmaterialien bietet ein Vergleich der oben erwähnten Standardmengen:

Laut TÜV sind demzufolge 0,02 l Schnaps, 0,1 l Wein, 0,1 l Sekt und 0,2 l Bier als identische Größen aufzufassen (Arbeitsmaterialien Modell LEER S. 42). Bei Zugrundelegung gängiger Vol.% Alkoholgehalt dieser Getränke ergibt sich folgendes Bild:

Standardgetränk

0,02 l Schnaps

0,1 l Wein 0,1 l Sekt 0,2 l Bier
Alkoholgehalt in Vol.%
40 Vol.% 11,5 - 12,5 Vol.% 11,5 Vol.% 5 Vol.%
Alkohol in Gramm
6,4 Gramm 9,2 - 10 Gramm 9,2 Gramm 8 Gramm
davon gelangen durchschnittlich mindestens in den Blutkreislauf: Alkohol in Gramm nach Abzug üblicher Resorptionsdefizite (SOYKA 1995)
5,8 Gramm
(10% RD)
7,4 - 8 Gramm (20% RD) 7,4 Gramm
(20% RD)

6,4 Gramm
(20% RD)

   

Das bedeutet: Die Gleichsetzung der genannten "Standardmengen" auch als Faustregel- aufgrund der enthaltenen unterschiedlichen Alkoholmengen ist nicht haltbar. Auch unter Berücksichtigung des sog. Resorptionsdefizits ist dies der Fall: So gelangen bei Konsum von 0,1 l Sekt -abgerundet- mindestens ca. 25% mehr Alkohol ins Blut als bei Konsum von 0,02 l Schnaps.

5. Fehlende Erwähnung des so genannten Resorptionsdefizits
Das so genannte Resorptionsdefizit findet keinerlei Erwähnung, obwohl es bei der Berechnung von Trinkmengen eine entscheidende Rolle spielt (siehe oben).

Nach zahlreichen Untersuchungen liegt das sog. Resorptionsdefizit im Bereich zwischen 10 und 30% - bei Schnaps etwa bei 10%, bei Wein, Alkoholgemischen und eher auch bei Bier bei 20%, bei letzterem möglicherweise auch bis zu 30%. (Aus: SOYKA 1995: Die Alkoholkrankheits-Diagnose und Therapie, S. 39-40).

Möglicherweise wird diese Information aus pädagogischen Gründen vorenthalten:

Die Klienten sollen durch die Vorenthaltung dieser Information zu niedrigerem Alkoholkonsum angehalten werden.
Das sogenannte Resorptionsdefizit fließt lediglich bei dem bereits genannten Beispiel - wenn auch implizit (hier: versteckt) - in die Arbeitsmaterialien ein:

"Ergebnisse von Trinkversuchen (Hervorhebung durch die Verfasser) zeigen jedenfalls im Sinne einer groben Orientierung -, dass ein gesunder Mann mit durchschnittlichem Körpergewicht pro Standardmenge (s. Abbildung) einen Wert von 0,1 Promille erreicht." (Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 42).

Die Blutalkoholkonzentrationsmessungen bei Trinkversuchen kommen natürlich durch die Menge aufgenommenen Alkohols minus jeweiliges Resorptionsdefizit zustande. Jedoch führt diese zugegebenermaßen sehr praxisbezogene Information dazu, dass ausschließlich "gesunde Männer mit durchschnittlichem Körpergewicht" realitätsnah aufgeklärt werden.

Angesichts des Umstandes, dass in diesen Arbeitsmaterialien die Widmark-Formel nicht genannt wird, ist das Fehlen des sog. Resorptionsdefizits fast logische Konsequenz. Allerdings sind diese Informationen so bedeutsam, dass ein Fehlen derselben als Qualitätsmangel zu werten ist.

6. Falsche Faustregel
Und schließlich ist den Arbeitsmaterialien des Modell "LEER" in folgendem (einzigen) Beispiel auch eine falsche Information enthalten:

"Beispiel:
Herr Winkler (80 kg, gesunde Leber) trinkt in 4 Stunden zwei Gläser Schnaps (2 cl) und zehn Gläser Bier (0,2 l), erreicht mit diesen 12 "Standardgetränken" 1,2 Promille abzüglich 0,4 Promille (Abbau in vier Stunden), somit ca. 0,8 Promille. Um in dem für sein Befinden optimalen Bereich von 0,3 Promille zu bleiben, sollte es Herr Winkler allerdings bei sieben Getränken im genannten Zeitraum belassen." (Arbeitsmaterialien Modell LEER, S. 43)

Vielfach wird nun im Verlauf geselliger Anlässe mehr als ein Glas pro Stunde getrunken. Frauen und "Leichtgewichte" erreichen ohnehin höhere Promillewerte (z.B. 1,2 ‰ statt 0,8 ‰ wie oben bei Herrn Winkler). In diesen Fällen kann der Alkoholabbau nicht mit der Trinkmenge Schritt halten. Dadurch kommt es zur Bildung von Restalkohol, der unter Umständen noch viele Stunden nach Trinkende von der Leber verarbeitet werden muss (pro Standardmenge wird ja eine Stunde benötigt!) (Hervorhebung durch die Verfasser) und evtl. noch am Morgen nach einer Feier wirksam ist."
(Aus: Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 42).

Diese Faustregel "pro Standardmenge wird ja eine Stunde benötigt!" ist schlicht und ergreifend falsch. Richtigerweise wird hier - wenn auch nur sehr oberflächlich - erwähnt, dass Frauen und ganz allgemein leichtgewichtige Personen bei gleichen Trinkmengen höhere Promillewerte erreichen als Männer mit 80 kg Körpergewicht.
Da aber eben Promillewerte vom Körpergewicht abhängig sind, ist es ganz gleich, ob man von 0,1 ‰ oder 0,15 ‰ Alkoholabbau pro Stunde ausgeht: Schwerere Menschen bauen natürlich auch tendenziell mehr Alkohol (in Gramm) ab als leichtere (anzunehmenderweise, weil schwerere Menschen auch schwerere Lebern haben). Ausgehend von einer Leberabbaurate von 0,15 ‰ baut ein Mann mit 80 kg Körpergewicht rein rechnerisch 8,4 Gramm Alkohol pro Stunde ab, wohingegen eine Frau mit 60 kg Körpergewicht lediglich 5,4 Gramm Alkohol im gleichen Zeitraum abbauen kann.

Im Endergebnis bedeutet dies, dass Teilnehmer dieses Modells ziemlich dürftige Informationen an die Hand bekommen, was die Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen betrifft.

Man darf sicherlich davon ausgehen, dass viele TÜV-Moderatoren dieser Maßnahme diese Inhalte besser und ausführlicher vermitteln, als dies in den entsprechenden Arbeitsmaterialien der Fall ist. Dieser Umstand ändert nichts an der Qualität der "Hand-outs" für die Teilnehmer dieser Maßnahme.

Die Beschränkung auf Angaben für Männer mit durchschnittlichem Gewicht kann sowohl für Männer mit überdurchschnittlichem Gewicht als auch für Männer mit unterdurchschnittlichem Gewicht und Frauen (also für alle anderen) zu Berechnungsergebnissen führen, deren Präsentation im psychologischen Gespräch zum Verlust der Glaubwürdigkeit führen kann. Dies liegt daran, dass diese Arbeitsmaterialien nur sehr bedingt für derartige Berechnungen dienen können.

Nicht zuletzt durch die mangelnde Differenzierung wird der Eindruck erweckt, dass die gegebenen Informationen als "grobe Orientierung" (Arbeitsmaterialien Modell LEER, Seite 42) durchaus dienen können.

Und: Eine "Durchmengung" von Informationen, wie sie auch im Modell Leer gegeben werden, mit der Widmark-Formel kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.

Sofern sich Betroffene überhaupt mit dieser Thematik beschäftigen, dürfte der verbreitetste Trugschluss sein, unter Zugrundelegung der Widmark-Formel und einer Alkoholelimination von 0,1 Promille ließen sich realistische Blutalkoholkonzentrationen bzw. Trinkmengen ermitteln. Für die Berechnung von Trinkmengenangaben in der MPU ist dieser Ansatz vollkommen ungeeignet!

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Beispiel für eine verhängnisvolle Promille-Rechnung

Beispielhaft soll verdeutlicht werden, wie die TÜV-Faustregeln zu zu niedrigen Trinkmengenangaben - und damit im Extremfall zu negativen MPU-Gutachten - führen können:

Ein Mann mit 90 kg Körpergewicht wird um 23.30 Uhr mit Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten. Um 0.00 Uhr wird im naheliegenden Krankenhaus eine Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille gemessen. Der Mann gibt an, an dem betreffenden Abend um 19.00 Uhr mit dem Trinken begonnen zu haben. Konsumiert habe er ausschließlich Wodka. An die Trinkmenge kann er sich nicht mehr erinnern.

Das Gericht verurteilt ihn zu einer Sperrfrist von 16 Monaten, da es sich bereits um das zweite Trunkenheitsdelikt handelt. Nach dem ersten Trunkenheitsdelikt bekam der Mann nach Absolvierung einer MPU und der Teilnahme am Modell LEER seine Fahrerlaubnis wieder. Bei Antragstellung auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordert die Verwaltungsbehörde erneut die Beibringung eines MPU-Gutachtens.

Da der Mann die Frage nach seinem Alkoholkonsum für wahrscheinlich hält, rechnet er anhand der Arbeitsmaterialien des Modell LEER nach. Da er davon ausgeht, dass seine 90 kg Körpergewicht keinen wesentlichen Unterschied zu einem Mann mit durchschnittlichem Körpergewicht darstellen, denkt er, die enthaltenen Informationen gut für seine Zwecke nutzen zu können und kommt zu folgenden Schlüssen:

Um auf 1,8 Promille zu kommen, werden 18 Standardgetränke benötigt. In den 5 Stunden von Trinkbeginn bis Blutentnahme wurden 5 Standardgetränke abgebaut. Ergibt eine Trinkmenge von 23 Standardgetränken, also 23 Wodka à 2 cl.

Im psychologischen Gespräch gibt er an 23 Wodka getrunken zu haben.

Der Psychologe rechnet nach:

23 x 20 ml = 460 ml

460 ml x 40 Vol.% x 0,8 g/ml = 147,2 Gramm reiner Alkohol

147,2 g - 10% Resorptionsdefizit = 132,48 g

132,48 g : (90kg x 0,7) = 2,1 Promille

2,1 ‰ - 5 x 0,15 ‰ = 1,35 Promille (Selbst bei einer angenommenen Alkoholelimination von 0,1 Promille läge das Ergebnis mit 1,6 Promille noch 0,2 Promille unter dem gemessenen Promillewert.)

Damit würde in diesem Beispiel die angegebene Trinkmenge lediglich eine BAK von 1,35 Promille bis 1,6 Promille erklären. Dem Betreffenden wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden, sein Trinkverhalten zu beschönigen: Die simplifizierende und pädagogisierende Informationspolitik des TÜV wurde dem Betroffenen zum Verhängnis.

Das Gleiche würde im Übrigen auch für einen Mann mit beispielsweise 70 kg Körpergewicht gelten, der seine Trinkmenge anhand unserer Formel errechnet und an einen Gutachter gerät, der sich - im Sinne einer groben Orientierung - an Faustregeln hält, die eher für einen Mann mit 80 kg Körpergewicht gelten können.

Anmerkung: Auch wenn dieses Beispiel etwas konstruiert erscheint (ein Klient, der den Konsum von 23 Getränken eingesteht, hat höchstwahrscheinlich keine Beschönigungstendenzen), so bringt es dennoch ein vielfach anzutreffendes Problem auf den Punkt. Nicht selten werden Klienten im psychologischen Gespräch auf ihre "(vollkommen) unrealistischen Trinkmengenangaben angesprochen, obgleich sich bei einer entsprechenden Nachrechnung die Trinkmengenangaben des jeweiligen Klienten häufig als (sehr) realistisch erweisen.

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Untertreibung und Übertreibung als Pädagogik der einfachen Art

Interessant erscheint uns in dem Zusammenhang zu erwähnen, dass in einem Artikel der Zeitschrift "Auto-Straßenverkehr" vom 10.05.2000 ("Zwangslage") im direkten Anschluss an ein Zitat eines der führenden TÜV-Psychologen die Aussage getätigt wird, ein Mann mit 85 kg müsse eine ganze Flasche Korn trinken, um auf 1,6 Promille zu kommen.
Bei exemplarischen Alkohol-Vol.%-Sätzen von 30 und 40 Vol.% und unter der Annahme, dass mit einer Flasche 700 ml gemeint waren, entspricht diese Trinkmenge 168 bzw. 224 Gramm reinen Alkohols. Damit mit dieser Menge Alkohol bei einem Mann von 85 kg 1,6 Promille erreicht werden, müsste rein rechnerisch eine Trinkzeit von 6,3 bzw. 12 Stunden zugrunde gelegt werden. Auf ex getrunken würden rein rechnerisch durchaus niedrigere Trinkmengen (327 ml bzw. 436 ml) für die Erreichung einer solchen Promillezahl genügen.

In der Sendung "Report nachgefragt" am 20. November 2000 im SWR nennt der gleiche TÜV-Psychologe folgendes Beispiel: Um auf 1,6 Promille zu kommen, müsse ein Mann mit 70 kg Körpergewicht in drei Stunden 21 Schnäpse bzw. 4 Liter Bier bzw. 2 Liter Wein konsumieren. Wir rechnen nach:

4 Liter Bier = 20 x 0,2 Liter Bier = 20 "Standardgetränke" zu je 8 Gramm Alkohol

2 Liter Wein = 20 x 0,1 Liter Wein = 20 "Standardgetränke" zu je 8 Gramm Alkohol

21 Schnäpse = 21 "Standardgetränke" zu je 8 Gramm Alkohol

Also:

160 g - 20% Resorptionsdefizit = 128 g

128 g : (70kg x 0,7) = 2,61 Promille

2,61 Promille - 1,6 Promille = 1,01 Promille (Dies entspricht einem Leberabbau von ca. 0,33 ‰ pro Stunde. Soviel müsste die Leber abbauen, damit das oben genannte Beispiel realistisch wird!)

Rein rechnerisch würden (unter Berücksichtigung eines Resorptionsdefizits von 20 % und einer Leberabbaurate von 0,15 ‰ pro Stunde) für einen 70 kg schweren Mann durchaus 15 - 16 "Standardgetränke" zu je 8 Gramm Alkohol in drei Stunden genügen, um auf 1,6 Promille zu kommen.

(Diese Feststellung mag dem kritischen Leser wie Erbsenzählerei vorkommen. Das ist es aber gewiss nicht. Nicht umsonst empfehlen zahlreiche Führerscheinstellenleiter ihren Kunden, "beim TÜV einfach ein paar mehr Bier anzugeben, damit es passt". Wir haben Gutachten vorliegen, in denen prozentual geringere Abweichungen als in diesem Beispiel seitens Gutachtern als Bagatellisierungstendenz interpretiert wurde.)

Aussagen mit pauschal hohen Trinkmengen sind nach ähnlich simplen pädagogischen Muster gestrickt wie Teile des Modells LEER:

Wenn ich alkoholauffällige Kraftfahrer mit solchen Angaben konfrontiere, werden sie eher den Bedarf sehen, über ihr eigenes Trinkverhalten nachzudenken und dieses zu reduzieren. Letztendlich sind solchen Darstellungen eine gewisse "Moralinsäure" kaum abzusprechen. Möglicher Verlust an Glaubwürdigkeit bei Kraftfahrern, die sich noch anderweitig informieren, wird offensichtlich in Kauf genommen. Anhand von Kraftfahrern, die sich angesichts solch hoher Trinkmengenangaben möglicherweise in falscher Sicherheit wähnen, was ihren Alkoholkonsum betrifft, wird die Gefährlichkeit und Kontraproduktivität solcher Angaben besonders deutlich. Durch solche Angaben werden u.E. Verdrängungsmechanismen nicht entlarvt, sondern gefördert ("Soviel trink´ ich ja nicht").

Gängige Politik scheint es also zu sein, für verschiedene Zielsetzungen auf verschiedene "Informationen" zurückzugreifen:

1. Wenn es darum geht, Kraftfahrern klar zu machen mit wie wenig Alkohol bereits gefährliche Blutalkoholkonzentrationen erreicht werden, wird von niedrigsten Leberabbauraten ausgegangen und das Resorptionsdefizit vernachlässigt.

Beispiel: So wird unter http://www.tuev-sued.de/presse/aktuelle_meldungen/erinsdobjznw.html im Zusammenhang mit der neuen Gesetzesregelung seit 01. April 2001 vom TÜV folgende Textpassage veröffentlicht:

"...Wenn´s gleich nach dem Fußball-Training an den Stammtisch geht und dort für den Durst zwei Halbe Weißbier gezischt werden, kommt sicher auch der 100-Kilo-Mann über die 0,5-Promille-Grenze. Wer nur halb so viel wiegt und in Feierlaune schnell zwei Schoppen Rotwein trinkt, überschreitet die Grenze sowieso. ..."

Nach Widmark gerechnet, muss ein 100 kg-Mann jedoch diese zwei Weißbiere fast auf ex trinken, um die 0,5-Promille-Grenze zu überschreiten. Wir sind der Meinung, dass derartige Behauptungen zu Lasten der generellen Glaubwürdigkeit gehen. Besser ist unseres Erachtens eine sachlichere Aufklärung, die auf die Vernunft der Straßenverkehrsteilnehmer baut. Daher schließen wir uns der Auffassung, die im gleichen Artikel vertreten wird, durchaus an:

"...Am besten also gar kein Risiko eingehen – und Alkohol und Auto strikt auseinander halten. Der Schein kann ja nach wie vor schon ab 0,3 Promille weg sein. ..."

2. Wenn es andererseits darum geht, alkoholauffällige Kraftfahrer als Randgruppe zu identifizieren, werden teils irreal hohe Trinkmengen unterstellt, um die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung zu unterstreichen (siehe oben).

Bei der gesamten Diskussion um die Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen sollte nicht übersehen werden, dass stets die Trinkmotive die Problemursache darstellen, wohingegen das Vieltrinken als langfristige Folge einer körperlichen Immunisierung (Toleranzentwicklung) lediglich ein - wenn auch problematisches - Symptom darstellt.
Mit der Feststellung "alkoholtypischer Verdrängungsmechanismen", die unter anderem anhand "unrealistischer Trinkmengenangaben" belegt werden, sollten einige MPU-Gutachter unseres Erachtens vorsichtiger umgehen, als es gängige Praxis zu sein scheint. Oftmals genügt eine relativ einfache Nachrechnung, um festzustellen, wie derartige Fehlurteile zu vermeiden sind.