Fahrsicherheitsberatung
Oft stellt sich bei Kraftfahrer/innen die Frage, ob die körperliche Fahreignung noch hinreichend gegeben ist.
Dies kann bei älteren Kraftfahrer/innen der Fall sein, die trotz ihrer Fahrerfahrung den ein oder anderen (kleinen) Unfall verursacht haben, oder auch bei Fahrerlaubnisinhaber/innen, die nach einer Verletzung / Krankheit diesbezüglich Zweifel haben.
Lassen Sie sich bei uns über Ihre Möglichkeiten beraten, Ihre körperliche Fahreignung zu überprüfen.
Konkret bieten wir an:
- individuelle Beratungsgespräche
- Leistungsüberprüfung am Wiener Determinationsgerät mit anschließender Besprechung (auf Wunsch auch mit Kurzgutachten)
- Fahrverhaltensbeobachtung („Probefahrt mit Fahrlehrer und Verkehrspsychologe auf Fahrschulfahrzeug mit Gangschaltung oder Automatik“) mit anschließender Besprechung
Die Kosten hierfür sind sehr einzelfallabhängig. Lassen Sie sich von uns beraten!
Wichtig: Als Berufspsycholog/innen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung unterliegen die Mitarbeiter/innen von BASIS 98 GbR gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB einer Schweigepflicht (rechtliche Verpflichtung, Informationen über Klient/innen nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben).
Das heißt: Sie gehen bei einer solchen Fahrsicherheitsberatung kein Risiko ein, dass Daten an Ihre Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben werden. Der Umgang mit den Ergebnissen dieser verkehrspsychologischen Maßnahmen unterliegt allein Ihnen!